Bürgerbegehren: Alkohol in der Fußgängerzone & Co. 2026 / 2027 ff.
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Meldung
02.09.2026: Bürgerbegehren: Alkohol in der Fußgängerzone & Co. 2026 / 2027 ff.
Macht mit! Jede Stimme zählt!
Darum geht's (Fragestellung): Sind Sie dafür, dass die Stadt Troisdorf durch Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum auf den im beigefügten Übersichtsplan konkret abgegrenzten rot und blau hervorgehobenen Flächen der Troisdorfer Innenstadt untersagt, ausgenommen auf den genehmigten Außenbewirtschaftungsflächen von Gaststätten?
Also: Macht mit! Jede Stimme zählt!
Troisdorf Aktiv e.V. begrüßt die Initiative des Bürgerbegehrens und ermutigt alle Troisdorferinnen und Troisdorf teilzunehmen, diese Informationen zu teilen und zum Gelingen beizutragen. Jede Stimme zählt! Danke!
Begründung
Alkoholkonsum bleibt in den Gaststätten und den genehmigten Außenbereichen zulässig. Allerdings soll das Trinken von Alkohol, dass oft übermäßig stattfindet und zu Belästigungen führt, im öffentlichen Raum verboten werden.
Kurz und knackig (u.A.): Es gibt immer wieder Leute, die den ganzen Tag in der Fußgängerzone rumlungern, saufen und dann besoffen laut und belästigend werden. Das soll zukünftig verboten werden.
Formal: In der Troisdorfer Innenstadt bestehen seit Jahren erhebliche Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit Alkoholkonsum im öffentlichen Raum. Insbesondere in der Fußgängerzone sowie auf zentralen Plätzen kommt es regelmäßig zu Belästigungen, aggressivem Verhalten, Verunreinigungen und Ruhestörungen. Diese Problemlagen haben zugenommen und führen zu einem Rückgang des Sicherheitsgefühls sowie wirtschaftlichen Nachteilen für den Einzelhandel. Ziel des Bürgerbegehrens ist es, diese negativen Begleiterscheinungen zu reduzieren und die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt zu erhöhen. Die Maßnahme ist räumlich klar begrenzt und verhältnismäßig ausgestaltet. Alkoholkonsum bleibt in Gaststätten und genehmigten Außenbereichen zulässig. Die Ausnahme für genehmigte Außenbewirtschaftungsflächen von Gaststätten trägt dem berechtigten Interesse der Gastronomie und ihrer Gäste Rechnung.
WER kann mit machen?
Alle Troisdorferinnen und Troisdorfer (aus allen Stadtteilen), die mind. 16 Jahre alt sind, ihren Hauptwohnsitz in Troisdorf haben und deutsche Staatsangehörige oder EU-Bürger sind.Formal: Eintragungsberechtigung: Eintragungsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger (deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger), die am Tag der Unterzeichnungmindestens 16 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 16 Tagen (siehe § 7 KommWahlG NRW) in Troisdorf haben.
WAS passiert nach der Unterschrift?
- Es werden mindestens 3.575 gültige Unterschriften benötigt.
- Die Stadtverwaltung prüft die Wahlberechtigung und die Gültigkeit der Unterschriften.
- Danach muss sich der Stadtrat mit dem Bürgerbegehren befassen.
- Übernimmt der Rat die Forderung nicht, kommt es zum Bürgerentscheid. → Dann entscheiden alle Troisdorfer Bürgerinnen und Bürger.
Alle Angaben ohne Gewähr. Bei Fragen wendet euch bitte an die genannten Ansprechpartner und Vertretungsberechtigte des Bürgerbegehrens.
WIE kann man mitmachen
Formal: super kompliziert... Tatsächlich: eigentlich ganz einfach...
Einfach
- das anhängende Formular zum herunterladen, ausdrucken (wichtig: es muss in Farbe ausgedruckt werden! Sorry, aber es muss leider so sein... Klaptt bestimmt :-) ) - alternativ, falls da so nicht klappt: sendet bitte eine Mail an buergerbegehren-troisdorf-innenstadt@gmx.de . Es gibt bestimmt eine Lösung.
- Ausfüllen und unterschreiben
- Übermitteln. Hierzu gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Per E-Mail an: buergerbegehren-troisdorf-innenstadt@gmx.de (wichtig! Bitte hebt das Original Formular bis zum Ende des Bürgerbegehrens auf! Formal: "Papieroriginale müssen aufbewahrt werden. Die Verwaltung kann jederzeit die Vorlage verlangen.")
- Per Post oder Einwurf an: Ralf Simm, Güldenbergstraße 1, 53840 Troisdorf, oder an die Stadtverwaltung Troisdorf, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf
- Per Einwurf in den Rathaus-Briefkasten
- Per Post oder Einwurf an: einen der u.g. Vertretungsberechtigten.
Was ihr noch tun könnt: Mailt diese Seite an Eure Familie, Freunde, Nachbarn, damit sie auch davon wissen und mitmachen können.
Bitte füllt die Formular gerne LESERLICH aus :-) Danke!
Vertretungsberechtigte Personen
Als Ansprechpartner und Vertretungsberechtigte des Bürgerbegehrens gemäß § 26 Abs. 2 GO NRW werden benannt: Alexandra Plaep,Anschrift: Cecilienstr. 11, 53840 Troisdorf; Dietmar Blaeser, Anschrift: Am Pfuhl 36, 53840 Troisdorf; Frank Lang, Anschrift: Am Sanderhof 11,53840 Troisdorf.
Formulare
Formular A3 - mehrere Personen
Anbei ein Formular, auf das ihr mit mehreren Personen unterschreiben könnt (A3). Gerne auch in A3 Ausdrucken, ansonsten wird das alles sehr klein :-). Für a$ gibt es die Variante darunter
Formular A4 - Einzelpersonen:
https://www.Troisdorf.city/Buergerbegehren
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Karte
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