Burgallee 1
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Trauzimmer im Torhaus der Burg Wissem
„Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form, die dem Standesbeamten eine ordnungsgemäße Vornahme seiner Amtshandlung ermöglicht, vorgenommen werden.“ (§14 Personenstandsgesetz)
Für Ihre Eheschließung in Troisdorf bieten wir Ihnen verschiedene räumliche Möglichkeiten an.