Die AWO Oberlar startet die Taschengeldbörse AWO Troisdorf OBERLAR e.V. Sieglarer Straße 66-68

Die AWO Oberlar startet die Taschengeldbörse

Meldung

04.01.2018: Die AWO Oberlar startet die Taschengeldbörse

Jeder, der eine Tätigkeit nicht selber erledigen möchte, kann sich dafür Hilfe von Schülern/Studenten suchen!

Miteinander mehr bewegen!

Die Troisdorfer Taschengeldbörse vermittelt Jugendliche für kleinere Hilfstätigkeiten in Wohnung und Haus. Das bessert nicht nur das Taschengeld der Jugendlichen auf, sondern stärkt auch die Nachbarschaft. 14- bis 18-jährige Schülerinnen und Schüler können sich ohne dauerhafte Verpflichtung für Arbeiten melden. Für ältere und/oder nicht mehr mobile Menschen ist das Projekt eine Chance, um sich leicht und schnell im Alltag helfen zu lassen und dabei neue Kontakte zur Jugend in ihrer Nachbarschaft zu knüpfen.

So fördert dieses Projekt das Verständnis zwischen der jungen und älteren Generation, soziales Engagement und den Zusammenhalt. Das Projekt wird von der AWO-Oberlar gemeinsam mit der Stadt Troisdorf getragen. Die Hilfe zur wechselseitigen Unterstützung funktioniert ganz unbürokratisch. Als Taschengeld für die Hilfe wird mindestens 5 Euro pro Stunde empfohlen. Es kann aber auch zwischen Jobanbieter und Jugendlichem individuell ein anderer Betrag vereinbart werden. Es sind einfache, ungefährliche und unregelmäßige Arbeiten mit begrenztem Stundenumfang.

Jobs können z.B. sein:

• Einkaufsdienste
• Haushaltshilfen
• Computer- sowie Handyhilfe
• Babysitting
• Nachhilfetätigkeit
• Begleitung zum Arzt, Friedhof oder Theater
• Gartenarbeiten
• Hund-Spaziergänge...

Vielen Menschen, die ihren Alltag nicht mehr selbst bewältigen können, wird damit eine wertvolle Hilfe geleistet. Eine Taschengeldbörse wird in einer erweiterten Perspektive als Servicebrücken zwischen Jugend und Alter verstanden. Die AWO stellt den Kontakt zwischen älteren und/oder mobilitätseingeschränkten Menschen und Jugendlichen her, die für die nachfragenden Haushalte einfache und gelegentliche Unterstützungsleistungen gegen ein kleines Taschengeld erbringen. Explizit ausgeschlossen sind originär pflegerische Tätigkeiten sowie alltägliche Haushaltsarbeiten, die zum Aufgabenspektrum von professionellen Dienstleistern oder Pflegepersonal gehören.

> Hier findet ihr alle Informationen zum Projekt

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