Wartungsangebot von Wasserhebeanlagen Abwasserservice Holger Fies Maarstrasse 70

Wartungsangebot von Wasserhebeanlagen

Meldung

21.04.2020: Wartungsangebot von Wasserhebeanlagen

Die Wartung von Abwasserhebeanlagen ist zwingend vorgeschrieben in der Norm DIN EN 12056, Teil 4, Abschnitt 8 (Inspektion und Wartung):

Hier heißt es „die Anlage muss regelmäßig durch einen hierfür Fachkundigen gewartet werden“ und zusätzlich sollen Abwasserhebeanlagen „monatlich einmal vom Betreiber durch Beobachtung von mindestens zwei Schaltzyklen auf Betriebsfähigkeit geprüft werden.“

Der zeitliche Abstand der Wartungen ist dabei abhängig vom Aufstellort und der Nutzungsintensität der Anlage. In Einfamilienhäusern reicht im Allgemeinen eine jährliche und in Mehrfamilienhäusern eine halbjährliche Wartung. Wir empfehlen jedoch in beiden Fällen eine halbjährliche Wartung. In gewerblichen Betrieben muss die Anlage allerdings mindestens alle 3 Monate gewartet werden. Rechtzeitig Erkennung von Mängeln ermöglicht, diese sofort zu beheben und verhindert denn Ausfall im Betrieb.

Wartung im Detail:

  • Optische Prüfung der Pumpe
  • Messung der Stromaufnahme unter Last
  • Isolationsmessung der Motorwicklung
  • Ölwechsel laut Herstellerangaben
  • Überprüfung der Schaltkontakte
  • Überprüfung aller Verbindungen in der Anlage
  • Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen
  • Überprüfung laut Herstellerangaben
  • Reinigung des Abwasserschachtes oder Sammelbehälters (für starke Verschmutzung halten wir ein Saug/-Spülfahrzeug vor.
  • Überprüfung der gesamten Anlage mit Erstellen eines ausführlichen Prüfprotokolls

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