Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen Abwasserservice Holger Fies Maarstrasse 70

Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen

Meldung

09.12.2019: Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen

Um das Grundwasser sauber zu halten ist es wichtig, dass alle Abwasserleitungen dicht sind.

Unentdeckte Schäden und Undichtigkeiten an häuslichen Abwasserleitungen führen häufig zum Austritt von Schmutzwasser und können in Folge Verunreinigungen des Bodens und des Grundwassers sowie Unterspülungen und Feuchteschäden bewirken. Frühzeitig festgestellte Schäden können schnell behoben werden und erhalten bzw. steigern den Objektwert.

Alle privaten Abwasserleitungen eines Grundstücks,die im Erdreich oder unzugänglich verlegt sind, müssen auf Zustand und Funktion überprüft werden, sofern durch sie auch Schmutzwasser abgeleitet wird. Dies betrifft insbesondere Abwasserleitungen von Grundstücken in Wasserschutzgebieten. Zu diesen privaten Abwasserleitungen gehören auch Leitungen unter der Bodenplatte sowie zugehörige Einsteigeschächte und Inspektionsöffnungen. Es gibt zwei unterschiedliche Systeme, mit denen Schmutzwasser abgeleitet werden kann: Beim Mischsystem werden Niederschlags- und Schmutzwasser zusammen in einer Leitung in den öffentlichen Kanal abgeleitet. Je nach örtlicher Entwässerungssatzung müssen Grundstückseigentümer /-innen auch die Grundstücksanschlussleitung überprüfen lassen. Dies ist die Leitung von der Grundstücksgrenze (bzw. dem Einsteigeschacht) bis zum öffentlichen Kanal. Beim Trennsystem werden Niederschlags- und Schmutzwasser über getrennte Leitungen in den öffentlichen Kanal abgeleitet.Am 31.12.2015 läuft die erste Frist ab. Betroffen sind alle Liegenschaften innerhalb eines Wasserschutzgebiets und welche vor dem 01.01.1965 erstellt wurden. Für Liegenschaften, die nach dem 01.01.1965 erstellt wurden, ist gesetzlich eine Frist zum 31.12.2020 festgelegt. Bei allen Neubauten, wesentlichen Änderungen oder Sanierungen der Abwasseranlage ist unverzüglich vor Inbetriebnahme der Abwasseranlage die Abwasserleitungen zu prüfen. Industriell und gewerbliche Abwasser (im Wasserschutzgebiet), errichtet vor dem 01.01.1990, müssen bis zum 31.12.2015 geprüft werden. Die nach dem 01.01.1990 errichteten, müssen bis zum 31.12.2020 geprüft werden.

Tipp: Lassen Sie Ihre Entwässerung auch auf Schutz gegen Rückstau überprüfen, damit Ihr Keller nach einem Starkregen oder bei verstopftem Kanal nicht unter Wasser steht.

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