Coronavirus: Aktuelle Informationen und Themen
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Meldung
18.12.2020: Coronavirus: Aktuelle Informationen und Themen
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FAQ: Schutzmasken für Risikogruppen
Wer hat Anspruch auf FFP2-Masken?
Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder bei denen eine der folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren vorliegen:
- chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
- chronische Herzinsuffizienz
- chronische Niereninsuffizienz mit stark eingeschränkter Nierenfunktion (ab Stadium 4)
- Demenz oder Schlaganfall
- Diabetes mellitus Typ 2
- aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann
- stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation
- Trisomie 21
- Risikoschwangerschaft
Wie viele Schutzmasken können Risikogruppen im Dezember und ab 2021 erhalten?
- Erster Schritt: Im Dezember bis zum 06.01.2021 besteht für die Risikogruppen ein Anspruch auf drei Schutzmasken.
- Zweiter Schritt: Ab Januar 2021 ist die Abgabe von zweimal je sechs Schutzmasken, also zwölf Stück, vorgesehen.
Risikogruppen können somit maximal 15 FFP2-Masken erhalten.
Wichtig ist, dass Sie Ihre FFP 2-Masken in den jeweiligen Zeitfenstern abrufen - sonst verfällt der Anspruch.
Wo erhält man die Schutzmasken?
Die Dezember-Masken gibt es ausschließlich in Apotheken - und zwar nur vor Ort, bei Online-Apotheken können Sie keine Masken bekommen.
Ab 2021 können Masken auch durch Versandapotheken in der EU abgegeben werden.
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