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Cyber-Risiken absichern

Meldung

20.04.2017: Cyber-Risiken absichern

Nach wie vor unterschätzen Unternehmen die sogenannten "Cyber-Risiken"

Dabei können insbesondere Datenverluste oder Hackerangriffe für das Unternehmen zu einem großen finanziellen Schaden führen. Die Menge an weltweit gespeicherten Daten steigt stetig. Genauso rasant wächst aber auch die Bedrohung durch sogenannte Cyber-Risiken wie z.B.:

  • Datenverlust
  • Datenschutzrechtsverletzungen
  • Hackerangriffe
  • Erpressungen durch Hacker
  • Betriebsunterbrechungen
  • Persönlichkeitsrechtsverletzungen
  • Verletzung "geistiger Eigentumsrechte"

Allein im Jahr 2012 wurden in Deutschland rund 64.000 Fälle von Cybercrime aufgezeichnet. Ein erfolgreicher Hacker-Angriff auf ein Großunternehmen verursacht einen durchschnittlichen wirtschaftlichen Schaden von 1,8 Mio. €. Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen liegt der Durchschnittswert bei 70.000 €. Der Schaden, der sich aus allen Hacker-Angriffen auf deutsche Firmen insgesamt pro Jahr ergibt, lag 2011 laut Bundeskriminalamt bei 70,2 Mio. €. Da die "Dunkelziffern" sehr hoch sind, ist zu vermuten, dass der tatsächliche wirtschaftliche Schaden jedoch um ein vielfaches höher ist.

Im März 2016 enthielt nahezu jede sechste an geschäftliche Postfächer gerichtete Mail einen Trojaner oder Virus. Mengenmäßig waren es stündlich so viele Angriffe wie in 2015 noch in einem ganzen Monat.

Übliche Betriebshaftpflichtversicherungen decken die genannten Risiken oft nur unzureichend ab.

Daher wurden speziell für die Absicherung der aus einem Datenverlust oder Hackerangriff resultierenden Schäden sogenannte Cyber-Versicherungen entwickelt. Diese umfassen je nach individueller Vereinbarung unter anderem:

Haftpflichtschaden:
Datenschutz und Cyber-Deckungen übernehmen diese Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer einen Kunden oder sonstigen Dritten schädigt. z.B.:

  • Rufschädigung
  • Datenrechtsverletzung
  • Schadensersatzansprüche Dritter
  • Verteidigungskosten in Strafverfahren

Eigenschaden:
Bei einem Hacker-Angriff oder der Ausspähung persönlicher Daten kann jedoch auch dem Versicherungsnehmer selbst ein Schaden entstehen. Versicherungsrechtlich spricht man dabei von einem Eigenschaden. Deshalb bieten die Cyber-Versicherungen auch Schutz vor Eigenschäden z.B.:

  • Computermissbrauch
  • durch einen Hacker-Angriff
  • eine DoS-Attacke (Denial of Service, engl. für Dienstverweigerung)
  • Diebstahl von Datenträgern oder eine sonstige Datenrechtsverletzung entstehen

Diese Versicherung ist für alle Gewerbetreibende, Freiberufler und Betriebsinhaber geeignet, die Daten nicht nur in Papierform verwalten - lassen Sie sich beraten!

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