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Urlaub? Reisekrankenversicherung!

Meldung

02.04.2023: Urlaub? Reisekrankenversicherung!

Unbeschwert abschalten – mit der Reisekrankenversicherung im Gepäck

Ob Strandurlaub am Meer oder Wanderferien in den Bergen – eine Reisekrankenversicherung ist für jeden Auslandsaufenthalt unerlässlich. Wann sie greift und worauf Reisende achten sollten.

Der Schutz durch die gesetzliche Krankenversicherung reicht bei Urlaubsreisen ins Ausland nicht aus.
Eine zusätzliche Reisekrankenversicherung deckt alle wichtigen Szenarien wie etwa eine ärztliche Behandlung oder einen Rücktransport ab.
Wer eine Weltreise, ein Sabbatical oder Work-and-Travel plant, braucht einen Extra-Schutz. PROTRIP versichert Studenten, Sprachschüler und andere Reisende, die sich für bis zu fünf Jahre im Ausland aufhalten möchten.

Urlaub? Reisekrankenversicherung!
Wandern auf Madeira, mit dem Mountainbike einmal quer durch Island fahren oder einfach nur am Strand liegen – wer seinen Urlaub entspannt genießen will, sollte sich vor Antritt der Reise ausreichend absichern. Besonders wichtig: eine passende Reisekrankenversicherung.
Ich bin gesetzlich krankenversichert – warum brauche ich zusätzlichen Schutz?
Wer in der Heimat krank wird, schnappt sich seine Versichertenkarte und geht zum Arzt. Aber funktioniert das auch im Ausland so einfach? Leider nicht. Der Grund: Die gesetzliche Krankenversicherung erbringt Leistungen grundsätzlich nur im Inland (mehr dazu).
In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen oder in der Schweiz haben gesetzlich Versicherte bei vorübergehendem Aufenthalt allerdings Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen.
Dieser Anspruch besteht trotz „Brexit“ zudem in Großbritannien und Nordirland. Auch mit weiteren Ländern wie Tunesien oder der Türkei hat Deutschland Regelungen zum Krankenversicherungsschutz vereinbart.
Das Problem: Im Ausland besteht nur ein Basisschutz, der häufig nicht ausreicht. Außerdem werden Patienten als Privatpatienten angesehen – die Behandlung am Urlaubsort kann also schnell ins Geld gehen.

Welche Leistungen deckt meine gesetzliche Krankenkasse ab?
Für eine medizinische Behandlung in den oben genannten Ländern gelten die gleichen Bedingungen wie für die Versicherten des Reiselandes.
Grundsätzlich empfehlenswert: Lassen Sie sich vor Ihrer Urlaubsreise unbedingt eine „Europäische Krankenversicherungskarte“ (auch EHIC genannt, kurz für European Health Insurance Card) von Ihrer Krankenkasse ausstellen, sofern Ihnen diese noch nicht vorliegt. Ob Sie bereits eine EHIC besitzen, können Sie schnell herausfinden. Ein Blick auf die Rückseite Ihrer Krankenversichertenkarte genügt: Dort ist bei den gesetzlichen Krankenkassen gegebenenfalls der Zusatz „Europäische Krankenversicherungskarte“ vermerkt.
Sorgenfreie Urlaubszeit – mit der passenden Reisekrankenversicherung
Im Urlaub stehen Spaß, Abenteuer und Erholung im Vordergrund. Trotzdem kann immer etwas passieren: Wer sich beim Wandern den Fuß verstaucht oder sich eine Tropenkrankheit einfängt, braucht schnelle und unkomplizierte Hilfe.
Um hohe Kosten zu vermeiden und die medizinische Versorgung sicherzustellen, ist eine Reisekrankenversicherung bei Auslandsaufenthalten daher ein Muss.

Welche Leistungen eine Reisekrankenversicherung abdecken sollte
Deutsche Krankenkassen dürfen sich beispielsweise nicht an den Kosten eines Rücktransports beteiligen. Wer begleitet von einem Arzt per Ambulanzflugzeug nach Deutschland zurückfliegt, zahlt daher schnell mehrere 10.000 Euro aus eigener Tasche.
Eine gute private Auslandskrankenversicherung sollte daher bei Krankheit oder einem Unfall auf Reisen die Kosten für die wichtigsten Szenarien abdecken. Dazu gehören:

  •     allgemeine ärztliche Leistungen (für neu aufgetretene Erkrankungen, dazu zählt auch Corona)
  •     Notfalltransporte in nahegelegene Krankenhäuser
  •     Leistungen im Krankenhaus (für neu aufgetretene Erkrankungen)
  •     Krankenrücktransport bei Notwendigkeit
  •     zahnärztliche Leistungen
  •     unfallbedingte Suche und Rettung
  •     im Falle eines längeren Krankenhausaufenthalts ggf. Reisekostenzuschuss für Krankenbesuche Angehöriger

Wer sich für den Fall einer Corona-Infektion im Urlaub eine besondere Absicherung wünscht, kann sich über den Corona-Zusatzschutz informieren. Dieser umfasst auch Leistungen im Falle eines Reiserücktritts oder -abbruchs.

Mehr Infos und beste Beratung gibt es bei Elke Müller - Deutsche Vermögensberatung.

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