Was wird teurer, was wird günstiger? Das ändert sich 2021 für Ihre Finanzen Kreissparkasse Köln Filiale Kölner Straße Kölner Straße 93-95

Was wird teurer, was wird günstiger? Das ändert sich 2021 für Ihre Finanzen

Meldung

14.01.2021: Was wird teurer, was wird günstiger? Das ändert sich 2021 für Ihre Finanzen

Mehr Kindergeld, höherer Mindestlohn, Wegfall des Solis und mehr

Im Jahr 2021 treten zahlreiche neue Regelungen und Gesetze in Kraft, die sich auf den Geldbeutel auswirken. Während der Soli für die meisten wegfällt, müssen Sie mit Mehrkosten bei KfZ-Steuer oder Rundfunkbeitrag rechnen. Die Neuigkeiten im Überblick.

Finanzielle Entlastungen 2021 im Überblick:

1. Mehr Kindergeld

Familien dürfen sich freuen: Ab Januar 2021 gibt es 15 Euro mehr Kindergeld pro Kind. In Zahlen bedeutet das ab dem kommenden Jahr:

  • Für Kind eins und zwei: 219 Euro pro Monat
  • Für Kind drei: 225 Euro pro Monat
  • Für Kind vier: 250 Euro pro Monat

2. Der Mindestlohn steigt auf 9,50 Euro pro Stunde

Der Mindestlohn steigt ab Januar 2021 von 9,35 Euro auf 9,50 Euro pro Stunde an. Das bedeutet 15 Cent pro Stunde mehr. Eine weitere Erhöhung auf 9,60 Euro ist ab dem ersten Juli 2021 geplant. Sonderregelungen gelten für Langzeitarbeitslose, Praktikantinnen und Praktikanten. Die Regierung plant bis zum ersten Juli 2022 eine schrittweise Steigerung des Mindestlohns auf 10,45 Euro pro Stunde.

3. Die Mindestausbildungsvergütung steigt auf 550 Euro im Monat

Azubis verdienen ab Januar mindestens 550 Euro im Monat. Das hat die Regierung im Oktober 2019 beschlossen. Die erste Erhöhung des Mindestsatzes fand zum ersten Januar 2020 statt. Zum kommenden Jahr gibt es nun 35 Euro mehr. Die Bundesregierung erhöht die Ausbildungsvergütung bis 2023 schrittweise bis auf 620 Euro pro Monat. 

4. Die Grundrente kommt: durchschnittlicher Zuschlag von 75 Euro im Monat

Die Grundrente kommt ab Januar für Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre bei unterdurchschnittlichem Gehalt gearbeitet haben. Das gilt derzeit für rund 1,3 Millionen Personen, viele von ihnen kommen aus Ostdeutschland. Die Grundrente beträgt bis zu 418 Euro monatlich und ist kein Ersatz, sondern eine zusätzliche Zahlung zur bestehenden Rente. Die Rentenversicherung prüft automatisch, ob sie einen Anspruch auf die Leistung haben. Einen Antrag müssen Sie nicht stellen. Unter diesen Voraussetzungen erhalten Sie Grundrente:

  • Sie haben mindestens 33 Jahre für höchstens 80 Prozent und mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt.
  • Lücken im Arbeitsleben kommen bei Ihnen aufgrund von Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen zustande.

Gut zu wissen: Die Prüfung benötigt Zeit. Die Rentenversicherung plant, die Bescheide nach und nach bis Ende 2022 auszugeben. Die Zuschläge ab Januar 2021 erhalten Sie als Nachzahlung. Mehr Informationen zur Grundrente finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung.

5. Höhere Hartz-IV-Sätze: Zwischen einem und 45 Euro mehr

Ob ALG-II, Sozialhilfe oder Grundsicherung: Ab dem ersten Januar 2021 gelten höhere Regelsätze. Die Erhöhung geht auf eine Prüfung der Einkommen und aktuelle Preisentwicklungen zurück. Alleinstehende erhalten im kommenden Jahr 446 Euro im Monat, 14 Euro mehr als 2020. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren liegt der Satz bei 357 Euro, das sind 45 Euro mehr. Neben Kosten für Festnetz und Internet zahlt die Agentur für Arbeit ab 2021 auch die Kosten für Mobiltelefonie und die tatsächlichen Kosten für Wohnung und Heizung.

Bis zum 31. März 2021 gilt ein erleichterter Zugang zu Sozialleistungen, den die Bundesregierung aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen hat. 

6. CO2-Komponente beim Wohngeld gleicht erwartete Mehrkosten aus

Ab 2021 gibt es einen national einheitlichen Preis auf CO2. Das betrifft in erster Linie die Bereiche Verkehr und Heizkosten. Die höheren Heizkosten sollen Menschen mit ohnehin geringem Einkommen nicht zusätzlich belasten. Deswegen schafft die Regierung mit der sogenannten CO2-Komponente einen Zuschuss, der die Mehrkosten ausgleichen soll.  

7. Reform des Insolvenzrechts: Ab Januar gilt gelockerter Maßstab

Die Insolvenzantragspflicht tritt 2021 wieder in Kraft. Allerdings legt das reformierte Gesetz einen lockereren Maßstab an. Künftig sollen Unternehmen, die zwar gebeutelt aber noch zahlungsfähig sind, die Chance auf eine vereinfachte Sanierung ihres Unternehmens erhalten. 

Steuerentlastungen, durch die Sie insgesamt mehrere Hundert Euro sparen können:

Ab 1. Januar 2021 greifen erhebliche Steuererleichterungen. Experten schätzen den Umfang der Entlastungen auf mehrere Hundert Euro. Neben dem Wegfall des Solidaritätszuschlags können insbesondere Familien auf Unterstützung setzen. 

So viel Steuern sparen Sie:

  • Der Solidaritätszuschlag entfällt für rund 90 Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
  • Ein zusätzlicher Steuerfreibetrag (Entlastungsbetrag) bleibt auch 2021 für Alleinerziehende bei 4.008 Euro.
  • Zudem wird der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer um 288 Euro erhöht.
  • „Kalte Progression“: Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift ab 2021 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 57.919 Euro.
  • Mehr Geld für Menschen mit Behinderung: Die Behinderten-Pauschbeträge werden ab dem kommenden Jahr verdoppelt. 

Wofür Sie 2021 mehr Geld einplanen müssen:

1. 2021 gelten die regulären Mehrwertsteuersätze von 7 und 19 Prozent

Ab Januar gilt wieder ein Mehrwertsteuersatz von 19, anstatt 16 Prozent. Für Waren des täglichen Bedarfs bedeutet das sieben anstatt fünf Prozent. Die reduzierte Mehrwertsteuer läuft zum Jahresende 2020 aus. Die Regierung hatte während der Coronakrise die Mehrwertsteuer gesenkt, um die Konjunktur anzukurbeln. 

2. Einheitlicher CO2-Preis sorgt für Mehrkosten bei Sprit und Heizöl

Ab 2021 gibt es einen national einheitlichen CO2-Preis bei Verkehr und Heizkosten. Eine Tonne CO2 kostet demnach 25 Euro. Bis 2026 will die Regierung den Preis schrittweise auf 65 Euro pro Tonne steigern. Die CO2-Abgabe betrifft Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Benzin oder Diesel verkaufen. Diese können die Kosten an Ihre Kundinnen und Kunden weitergeben.

Mit der CO2-Abgabe will die Regierung Anreize für den Klimaschutz schaffen. Im Mittelpunkt steht die Verteuerung von fossilen Energien und das Vorantreiben von klimaschonenden und innovativen Alternativen. 

3. Neue KfZ-Steuer kommt ab Januar

Die ab Januar geltende KfZ-Steuer betrifft alle Autofahrerinnen und Autofahrer, die eine Neuzulassung für ein Fahrzeug beantragen. Je mehr Sprit ein Auto verbraucht und Stickstoff ausstößt, desto höher wird künftig auch die Kfz-Steuer. Sie orientiert sich stärker daran, wie viel CO2 ein Fahrzeug tatsächlich ausstößt. Ziel ist es, den Kauf von spritsparenden Pkw zu fördern – und so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die wichtigsten Fakten im Überblick:

  • Wer ab Januar 2021 einen Neuwagen mit hohem CO2-Ausstoß kauft, muss mehr Steuern zahlen.
  • Das betrifft vor allem SUVs und Sportwagen.
  • Der Kauf von E-Autos wird dagegen finanziell weiter gefördert. So soll es beim Klimaschutz vorangehen.
4. Der Personalausweis wird 30 Prozent teurer

Die Gebühr für das Erstellen eines Personalausweises kostet künftig nicht mehr 28,80 Euro, sondern 37 Euro. Das ist eine Erhöhung um 30 Prozent. Die Regierung begründet die Maßnahme mit gestiegenen Sach- und Personalkosten. Zusätzliche Funktionen sind nicht vorgesehen. 

5. Mehr Kosten bei Krankenversicherungen

Patienten müssen mehr zahlen. Die Regierung erhöht die Kosten sowohl für private als auch gesetzliche Krankenversicherungen.

  • Private Krankenversicherung: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt von 62.550 Euro auf 64.350 Euro.
  • Gesetzliche Versicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt von 56.250 auf 58.050 Euro. 
6. Geplant: Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro

Der Rundfunkbeitrag sollte ab Januar 2021 von 17,50 Euro auf 18,36 Euro im Monat erhöht werden. Die Regierung in Sachsen-Anhalt will die geplanten Änderungen allerdings nicht umsetzen. Die öffentlich-rechtlichen Sender ziehen deswegen vor Gericht. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus. 

Neuerungen im Alltag 2021:

Nicht alle Neuregelungen bringen sofort finanzielle Änderungen mit sich, aber haben Auswirkungen auf unseren Alltag. Wir haben ein Potpourri von fünf Änderungen zusammengestellt.  

1. Der Corona-Impfstoff kommt

Die Impfstoffe werden weiter produziert, andere noch entwickelt. Fest steht: Die Impfungen haben begonnen. Wie lange es dauern wird, bis die gesamte Bevölkerung versorgt werden kann, steht noch nicht fest. 

2. Elektronische Patientenakte und digitale Krankmeldung kommen

Ab Januar können sich Patientinnen und Patienten für eine elektronische Patientenakte entscheiden. Die Daten sollen durch die digitale Dokumentation für alle Praxen und Krankenhäuser, in denen ein Patient behandelt wird, zugänglich gemacht werden. Das Gesundheitsministerium will dadurch Untersuchungen schneller und effektiver machen.

Die Krankmeldung aus Papier wird ab Januar 2021 durch die digitale Bescheinigung ersetzt. Das gilt für alle gesetzlich Versicherten. Die Maßnahme soll für weniger Bürokratie sorgen. 

3. Bessere Vergleichbarkeit bei Lebensversicherungen

Ab Januar 2021 müssen die Versicherungsunternehmen ihre Effektivkosten für Lebensversicherungen einheitlich aufbereiten. Verbraucherinnen und Verbraucher können die Angebote und Kosten dadurch besser vergleichen.

4. Google stellt komplett auf Mobile First um

Google setzt ab März auf neue Standards. Das wirkt sich auf die Rankings der Blogbeiträge aus. Die Suchmaschine bevorzugt nun in erster Linie mobil optimierte Websites. Zwar haben die meisten Unternehmen ihren Online-Auftritt schon lange umgestellt, auf die Reihenfolge der Suchergebnisse wird sich die Änderung trotzdem auswirken. 

5. Ab 3. Juli gilt das Verbot von Einwegplastik in der EU

Mit dem Plastikverbot verbannt die EU ab 3. Juli alle To-go-Becher, Trinkhalme oder Einwegverpackungen. Zeit wird’s, meinen viele Umweltschützer. Die Regierung will mit dem Verkaufsverbot der Wegwerfartikel aus Kunststoff zum Schutz von Meer und Umwelt beitragen

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