News Telegramm November 2019 MBS Logistics GmbH Spicher Straße 46

News Telegramm November 2019

Meldung

16.11.2019: News Telegramm November 2019

MBS Checkliste Brexit

Update:

Da nach heutigem Stand ein unkontrollierter Brexit im Bereich des Möglichen ist, möchte die MBS Logistics Ihnen mit dieser Checkliste Informationen und Unterstützung zur Verfügung stellen. Die EU hat eine Frist für den Austritt aus der EU von drei Monaten mit einer neuen Frist bis zum 31. Januar 2020 vereinbart. Die allgemeinen Wahlen sind für den 12. Dezember 2019 geplant. Aufgrund der Art der Verlängerung hat das Vereinigte Königreich die Möglichkeit, die EU vorzeitig zu verlassen, wenn ein Deal wird vorher vom britischen Parlament gebilligt und unterstützt.

Mit dieser Botschaft möchten wir betonen, dass diese neueste Entwicklung das Unvermeidliche lediglich aufschiebt. Wir bitten Sie, Ihre Brexit-Vorbereitungen wie geplant fortzusetzen und die Situation weiterhin so zu verfolgen, wie Sie es jetzt tun. Wir haben noch keine Garantien für einen Deal oder No-Deal-Brexit.

  

1.     Beantragen einer EORI-Nummer
Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) dient zur eindeutigen Identifikation sämtlicher Wirtschaftsbeteiligter innerhalb der EU und ist bei jeder Form des Informations- beziehungsweise Datenaustausches (insbesondere bei Zollanmeldungen) mit den Zollbehörden der EU erforderlich. Eine EORI-Nummer wird Importeuren und Exporteuren von den nationalen Zollbehörden zugewiesen. Diese Identifikationsnummer wird für die Zollbearbeitung benötigt. 

2.     Klassifizierung der Waren mit Zolltarifnummern
Waren werden mit achtstelligen Zolltarifnummern klassifiziert. Mit dieser Zolltarifnummer können die Zollbehörden Ihre Ware und die Höhe der Einfuhrzölle und Steuern des Imports zuordnen. Wird ein falscher Code angeben, besteht die Gefahr, dass Produkte einer anderen Produktkategorie zugeordnet werden, für welche ein anderer Zollsatz und somit höhere Kosten gelten. 

3.     Export und Import: Relevante Daten für die Zollbehörde

  • Name und Adresse des Absenders und Empfängers
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Absenders und Empfängers
  • Warenbeschreibung
  • Warenwert
  • Zolltarifnummer
  • Ursprungsland (Land, in welchem die Waren hergestellt wurden)
  • EORI-Nummer
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (wenn es sich beim Empfänger um ein Unternehmen handelt, muss wegen der Verlagerung der Steuerschuldnerschaft die UID-Nr. des Empfängers angegeben werden)
  • Incoterms (regeln die Zahlungsbedingungen für den Empfänger)
  • Handels- oder Proformarechnung (Eine Handelsrechnung wird für Waren mit Handelswert verwendet. Für Waren ohne Handelswert ist eine Proformarechnung erforderlich.)
  • Für den Versand nach GB gelten folgende Regelungen: bis € 1000,00 Warenwert je Sendung (gleicher Absender / gleicher Empfänger / Tag) ist eine Lieferrechnung ausreichend. Ab € 1001,00 ist je Sendung und Tag eine Ausfuhranmeldung erforderlich.
  • Sendungen aus GB müssen bei der Ankunft in der EU entsprechend zollrechtlich abgefertigt werden. MBS Logistics nutzt die Fähren zwischen GB und Frankreich für den Grenzübertritt. Hierbei kann auch das gemeinschaftliche Versandverfahren genutzt werden.

4.     Vormaterialien aus Großbritannien
Wenn Sie Vormaterialien aus GB zur weiteren Be- oder Verarbeitung beziehen, sollten Sie bedenken, dass diese Vormaterialien künftig als Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft bei Ihrer Ursprungskalkulation zu bewerten sein werden. Das bedeutet für Sie, dass diese Materialien nach dem Brexit nicht länger zum Erreichen des präferenziellen EU-Ursprungs des Enderzeugnisses beitragen. Überprüfen Sie Ihre Ursprungskalkulation unter diesem Gesichtspunkt. 

5.     Lieferantenerklärungen
Berücksichtigen Sie, dass EU-interne Lieferantenerklärungen und Langzeit-Lieferantenerklärungen nach dem Brexit weder für, noch durch britische Unternehmen ausgestellt werden dürfen, da die Lieferantenerklärungen der EU-interne Präferenznachweise sind.

6.     Drittlandsware
Wenn Drittlandsware verarbeitet wird, sollten Sie auch das Zollverfahren des Veredelungsverkehrs in Erwägung ziehen, um die Zollbelastung zu minimieren.

7.     Vorübergehende Verwendung von Waren
Wenn Sie Waren zur Ansicht, für Messen oder als Berufsausrüstung nach GB mitnehmen, ist dies zurzeit  formlos möglich. Nach dem Brexit muss ein Zollverfahren zur vorübergehenden Verwendung oder ein Carnet ATA erstellt werden.

Das Versandverfahren (T1/T2) wird nach dem Brexit dazu beitragen, dass Staus an der neuen Außengrenze vermieden werden, da GB im NCTS Verfahren bleibt. Hier könnte es bei der Übermittlung der summarischen Eingangs-, bzw. Ausgangsmeldung zu Verzögerungen kommen.

T1/T2 ist die Bezeichnung für ein Zolldokument, das verwendet wird, um Zollgut von einer Zollstelle zu einer anderen zu transportieren.

Das T1- / T2-Dokument oder auch Zollversandschein hat den Sinn, Zollware beim Transport zu begleiten, damit die Mengen nachvollziehbar bleiben. Wenn nicht bei Eintritt der Zollware in die EU eine Verzollung im ersten Zollamt (Grenzzollamt, Flughafen, Seefrachthafen) erfolgt, begleitet das T1-Papier die Importware bis zur endgültigen Zollabfertigung am Empfangsort.

Bitte prüfen Sie jetzt dringend die notwendigen Abstimmungen mit Ihren Geschäftspartnern in GB.

  • Wie wirkt sich der Brexit auf den Transport aus?
  • Durch zu erwartende Verzögerungen bei den Grenzabfertigungen rechnen wir mit deutlich längeren Laufzeiten und steigenden Kosten.
  • MBS schließt nicht aus, die Transportpreise neu zu vereinbaren. Aktuelle Angebote und Raten könnten ihre Gültigkeit verlieren.

Was kann die MBS Logistics für Sie tun? 

  • Wir informieren Sie weiterhin über entscheidende Veränderungen.
  • Gerne beraten wir Sie in Transportfragen.
  • Gerne besorgen wir Ihnen Lagerfläche zur Vorrats- oder Zwischenlagerung.
  • Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Ausfuhrdokumenten und bei der Einfuhranmeldung.
  • Gerne stehen Ihnen Frau Evelyn Bodmann und Herr Jan Kathage für persönliche Rückfragen zur Verfügung.

mehr

Karte

Karte wird geladen ...

Zum Aktivieren der Karte müssen Sie unten auf den "Akzeptieren"-Button" klicken. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an den jeweiligen Anbieter (Google Maps) übermittelt werden.

Breitengrad: 50.80838
Längengrad: 7.1258

Tags

Straße

Spicher Straße

Branchen

Dienstleistung

Stadtteil

Sieglar