Die Betriebskostenabrechnung der vermieteten Eigentumswohnung Petra Lobenthal GmbH & Co. KG Eichendorffstraße 33

Die Betriebskostenabrechnung der vermieteten Eigentumswohnung

Meldung

16.02.2017: Die Betriebskostenabrechnung der vermieteten Eigentumswohnung

Wann kann der Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung gegenüber seinem Mieter die Betriebskostenabrechnung erstellen?

Diese Frage muss immer dann gestellt werden, wenn es bei der Verabschiedung der wohnungseigentumsrechtlichen Jahresabrechnung zu Verzögerungen kommt. Sei es, dass der Verwalter mit der Abrechnungserstellung säumig ist, keine Eigentümerversammlung abgehalten wird, die Eigentümer die Genehmigung der Abrechnung verweigern oder die Abrechnung gerichtlich für ungültig erklärt wird. Auf welcher Basis soll der vermietende Wohnungseigentümer nun die dem Mieter zu erteilende Betriebskostenabrechnung erstellen? Was geschieht bei Versäumung der mietrechtlichen Abrechnungsfrist?

Zu diesen Fragen hat der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung Stellung bezogen (BGH, Urt. v. 25.01.2017 – VIII ZR 249/15).

Den kompletten Artikel findet ihr im Anhang als PDF zum Download.

Selbstverständlich steht das Team der Immobilienverwaltung Lobenthal auch in dieser und vielen anderen Fragen mit Rat und Tat zur Seite!

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