
Immobilienverwaltung Lobenthal informiert zum Kündigungsrecht
Petra Lobenthal GmbH & Co. KG
Eichendorffstraße 33
Immobilienverwaltung Lobenthal informiert zum Kündigungsrecht
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Meldung
22.11.2017: Immobilienverwaltung Lobenthal informiert zum Kündigungsrecht
Kündigung wegen Renitenz des Mieters – Hausflurnutzung!
Der die Grenzen des Mietgebrauchs bezogen auf den Hausflurs hartnäckig missachtende Mieter kann ordentlich gekündigt werden. LG Köln, Urteil vom 02.12.2016 – 10 S 99/16
Gerne steht das Team der Immobilienverwaltung Lobenthal Ihnen in dieser und vielen anderen Fragen mit Rat und Tat zur Seite!
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