Immobilienverwaltung Lobenthal informiert zum Kündigungsrecht Petra Lobenthal GmbH & Co. KG Eichendorffstraße 33

Immobilienverwaltung Lobenthal informiert zum Kündigungsrecht

Meldung

22.11.2017: Immobilienverwaltung Lobenthal informiert zum Kündigungsrecht

Kündigung wegen Renitenz des Mieters – Hausflurnutzung!

Der die Grenzen des Mietgebrauchs bezogen auf den Hausflurs hartnäckig missachtende Mieter kann ordentlich gekündigt werden. LG Köln, Urteil vom 02.12.2016 – 10 S 99/16

Gerne steht das Team der Immobilienverwaltung Lobenthal Ihnen in dieser und vielen anderen Fragen mit Rat und Tat zur Seite!

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