Immobilienverwaltung Lobenthal informiert zum Mietrecht Petra Lobenthal GmbH & Co. KG Eichendorffstraße 33

Immobilienverwaltung Lobenthal informiert zum Mietrecht

Meldung

26.03.2018: Immobilienverwaltung Lobenthal informiert zum Mietrecht

Folgen einer fristgebundenen Abmahnung gegenüber dem Mieter wegen dessen Zahlungsverzuges

Spricht der Vermieter gegenüber dem Mieter wegen Zahlungsverzuges eine fristgebundene (Ab-)Mahnung aus, verzichtet er damit konkludent auf den Ausspruch einer außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung bis zum fruchtlosen Ablauf der gesetzten Frist. Eine auf den (ab-)gemahnten Zahlungsverzug gestützte Kündigung ist deshalb unwirksam, wenn sie vor Fristablauf erklärt wird.

LG Berlin, Beschluss vom 26.09.2017, 67 S 166/17

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