
Immobilienverwaltung Lobenthal informiert zum Mietrecht
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Meldung
26.03.2018: Immobilienverwaltung Lobenthal informiert zum Mietrecht
Folgen einer fristgebundenen Abmahnung gegenüber dem Mieter wegen dessen Zahlungsverzuges
Spricht der Vermieter gegenüber dem Mieter wegen Zahlungsverzuges eine fristgebundene (Ab-)Mahnung aus, verzichtet er damit konkludent auf den Ausspruch einer außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung bis zum fruchtlosen Ablauf der gesetzten Frist. Eine auf den (ab-)gemahnten Zahlungsverzug gestützte Kündigung ist deshalb unwirksam, wenn sie vor Fristablauf erklärt wird.
LG Berlin, Beschluss vom 26.09.2017, 67 S 166/17
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