
Immobilienverwaltung Lobenthal informiert zum Wohneigentumsrecht
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Meldung
11.05.2017: Immobilienverwaltung Lobenthal informiert zum Wohneigentumsrecht
Verkehrssicherungspflicht von Eigentümer und Verwalter
Wer mit seinem Pkw als Besucher nachts gegen einen in Höhe von 30-40 cm abgeschnitten Baumstumpf fährt, der nicht erkennbar oder behindernd in die Zufahrt zu einem vermieteten Objekt hineinragt, der kann weder Eigentümer noch Verwalter hierfür haftbar machen.
AG Oldenburg, Urteil v. 03.03.2016 – 4 C 4326/15
Das Team der Immobilienverwaltung Lobenthal steht in dieser und vielen anderen Fragen gerne mit Rat und Tat zur Seite!
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