
Immobilienverwaltung Lobenthal informiert zur Eigenbedarfskündigung
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Meldung
17.08.2017: Immobilienverwaltung Lobenthal informiert zur Eigenbedarfskündigung
Begründungserfordernis bei Eigenbedarfskündigung; Fortsetzungsverlangen des Mieters
Dem Zweck des nach § 573 Abs. 3 BGB bestehenden Begründungserfordernisses wird bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs grundsätzlich durch die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, genügt. Dagegen muss die Begründung keine Ausführungen zu Räumlichkeiten enthalten, die für den Begünstigten alternativ als Wohnraum in Betracht kommen könnten.
BGH, Urteil vom 15.3.2017, VIII ZR 270/15
Das Team der Immobilienverwaltung Lobenthal steht in dieser und vielen anderen Fragen gerne mit Rat und Tat zur Seite!
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