
Immobilienverwaltung Lobenthal informiert
Inhalt teilen
Meldung
29.08.2018: Immobilienverwaltung Lobenthal informiert
Zur Zulässigkeit eines individualvertraglich vereinbarten dauerhaften Kündigungsausschlusses
Die individuelle Vereinbarung eines dauerhaften Ausschlusses der ordentlichen Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ist grundsätzlich möglich. Eine Grenze wird bei einem individuell vereinbarten Kündigungsausschluss nur durch § 138 BGB gesetzt, etwa bei Ausnutzung einer Zwangslage einer Partei oder beim Vorliegen sonstiger Umstände, die der Vereinbarung das Gepräge eines sittenwidrigen Rechtsgeschäfts geben.
BGH, Urteil vom 08.05.2018, VIII ZR 200/17
mehr
Karte
Zum Aktivieren der Karte müssen Sie unten auf den "Akzeptieren"-Button" klicken. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an den jeweiligen Anbieter (Google Maps) übermittelt werden.