Immobilienverwaltung Lobenthal informiert Petra Lobenthal GmbH & Co. KG Eichendorffstraße 33

Immobilienverwaltung Lobenthal informiert

Meldung

29.08.2018: Immobilienverwaltung Lobenthal informiert

Zur Zulässigkeit eines individualvertraglich vereinbarten dauerhaften Kündigungsausschlusses

Die individuelle Vereinbarung eines dauerhaften Ausschlusses der ordentlichen Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ist grundsätzlich möglich. Eine Grenze wird bei einem individuell vereinbarten Kündigungsausschluss nur durch § 138 BGB gesetzt, etwa bei Ausnutzung einer Zwangslage einer Partei oder beim Vorliegen sonstiger Umstände, die der Vereinbarung das Gepräge eines sittenwidrigen Rechtsgeschäfts geben.

BGH, Urteil vom 08.05.2018, VIII ZR 200/17

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