
Immobilienverwaltung Lobenthal informiert
Petra Lobenthal GmbH & Co. KG
Eichendorffstraße 33
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Meldung
01.09.2018: Immobilienverwaltung Lobenthal informiert
Entziehung des Wohnungseigentums; gemeinschaftswidriges Verhalten
Setzt ein Wohnungseigentümer, gegen den ein gerichtliches Verfahren auf Entziehung des Wohnungseigentums anhängig ist, die in der Klage beanstandeten gemeinschaftswidrigen Verhaltensweisen fort, ist hinsichtlich des fortgesetzten Verhaltens eine Abmahnung grundsätzlich entbehrlich.
BGH, Urteil vom 25.01.2018, V ZR 141/17
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