Immobilienverwaltung Lobenthal informiert Petra Lobenthal GmbH & Co. KG Eichendorffstraße 33

Immobilienverwaltung Lobenthal informiert

Meldung

01.09.2018: Immobilienverwaltung Lobenthal informiert

Entziehung des Wohnungseigentums; gemeinschaftswidriges Verhalten

Setzt ein Wohnungseigentümer, gegen den ein gerichtliches Verfahren auf Entziehung des Wohnungseigentums anhängig ist, die in der Klage beanstandeten gemeinschaftswidrigen Verhaltensweisen fort, ist hinsichtlich des fortgesetzten Verhaltens eine Abmahnung grundsätzlich entbehrlich.

BGH, Urteil vom 25.01.2018, V ZR 141/17

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