
Immobilienverwaltung Lobenthal informiert
Petra Lobenthal GmbH & Co. KG
Eichendorffstraße 33
Immobilienverwaltung Lobenthal informiert
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Meldung
02.10.2018: Immobilienverwaltung Lobenthal informiert
Zur Frage der Umlagefähigkeit der Gebäudeversicherung
Haben die Mietvertragsparteien die Umlage der Kosten der Gebäudeversicherung (§ 2 Nr. 13) auf den Mieter vereinbart, sind auch die Kosten eines in der Gebäudeversicherung mitversicherten Mietausfalls infolge eines Gebäudeschadens umlagefähig.
BGH, Urteil vom 06.06.2018 VIII ZR 38/17
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