Immobilienverwaltung Lobenthal informiert Petra Lobenthal GmbH & Co. KG Eichendorffstraße 33

Immobilienverwaltung Lobenthal informiert

Meldung

14.09.2017: Immobilienverwaltung Lobenthal informiert

Vollstreckung des Anspruchs auf Fertigung der Jahresabrechnung

Wechselt die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft, erfolgt dies seitens des früheren Verwalters oftmals nicht ganz freiwillig.

Insbesondere bei der Ablösung eines inkompetenten oder schlichtweg unwilligen Verwalters kommt es regelmäßig zum Streit. Wie gehen nun die Eigentümer richtig vor, wenn der bisherige Amtsinhaber die eigentlich von ihm zu erstellende Jahresabrechnung einfach nicht vorlegt?

Der unter anderem für Rechtsbeschwerden über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zuständige I. Senat des BGH hat hierzu eine Entscheidung gefällt, die diese Frage erledigt haben dürfte.

 

Das Team der Immobilienverwaltung Lobenthal steht in dieser und vielen anderen Fragen gerne mit Rat und Tat zur Seite!

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