
Immobilienverwaltung Lobenthal informiert
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Meldung
14.09.2017: Immobilienverwaltung Lobenthal informiert
Vollstreckung des Anspruchs auf Fertigung der Jahresabrechnung
Wechselt die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft, erfolgt dies seitens des früheren Verwalters oftmals nicht ganz freiwillig.
Insbesondere bei der Ablösung eines inkompetenten oder schlichtweg unwilligen Verwalters kommt es regelmäßig zum Streit. Wie gehen nun die Eigentümer richtig vor, wenn der bisherige Amtsinhaber die eigentlich von ihm zu erstellende Jahresabrechnung einfach nicht vorlegt?
Der unter anderem für Rechtsbeschwerden über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zuständige I. Senat des BGH hat hierzu eine Entscheidung gefällt, die diese Frage erledigt haben dürfte.
Das Team der Immobilienverwaltung Lobenthal steht in dieser und vielen anderen Fragen gerne mit Rat und Tat zur Seite!
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