
Immobilienverwaltung Lobenthal informiert
Petra Lobenthal GmbH & Co. KG
Eichendorffstraße 33
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Meldung
29.07.2019: Immobilienverwaltung Lobenthal informiert
Heilung von „Geburtsfehlern“ der Gemeinschaftsordnung
Ein Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG setzt nicht vo-raus, dass sich tatsächliche oder rechtliche Umstände nachträglich verändert haben; er kommt auch in Betracht, wenn Regelungen der Gemeinschaftsordnung von Anfang an verfehlt oder sonst unbillig waren (sog. Geburtsfehler).
BGH, Urteil vom 22. März 2019 – V ZR 298/16
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