
Ab Mitte Januar 2024: Radverkehr in der Fußgängerzone frei
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Meldung
25.12.2023: Ab Mitte Januar 2024: Radverkehr in der Fußgängerzone frei
Der Ausschuss für Mobilität und Bauwesen hat die Öffnung der Fußgängerzone für den Radverkehr beschlossen.
Die Beschilderung in der Fußgängerzone wird bis Mitte Januar 2024 ausgetauscht. Ab diesem Zeitpunkt wird der Radverkehr in der gesamten Fußgängerzone ohne zeitliche Beschränkungen erlaubt sein.
Für den Abschnitt der Kölner Straße zwischen Wilhelmstraße und Ursulaplatz gilt bis Mitte Januar noch die Regelung "Radfahrer frei" von Montag bis Freitag bis 16.30 Uhr und ab 20.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr und ab 20.00 Uhr. In der übrigen Fußgängerzone hingegen ist der Radverkehr bereits uneingeschränkt erlaubt.
Diese einheitliche Regelung soll Missverständnissen über die geltenden Vorschriften vorbeugen und einen Beitrag zur Förderung des umwelt- und klimafreundlichen Radverkehrs leisten.
Es ist jedoch zu beachten, dass das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" in Fußgängerzonen und auf Gehwegen nur für Fahrräder gilt. E-Scooter und Elektrotretroller dürfen weiterhin nicht in der Fußgängerzone fahren. Obwohl E-Scooter als Elektrokleinstfahrzeuge verpflichtet sind, Radwege und Radfahrstreifen zu nutzen, sind sie nicht den Fahrrädern gleichgestellt
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