Aufruf der Bundesregierung zur Gewinnung von Testpersonal Rathaus der Stadt Troisdorf Kölner Straße 176

Aufruf der Bundesregierung zur Gewinnung von Testpersonal

Meldung

29.01.2021: Aufruf der Bundesregierung zur Gewinnung von Testpersonal

Der Schutz von Menschen, die in stationären Pflegeeinrichtungen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe gepflegt, betreut und behandelt werden, hat für die Bundesregierung in der Pandemiebewältigung höchste Priorität

Denn diese Menschen haben bei einer SARS-CoV-2-Infektion ein erhöhtes Risiko für schwere oder tödliche Krankheitsverläufe. Zugleich wollen wir verhindern, dass diese Menschen isoliert werden, vereinsamen und von der Teilhabe am Leben abgeschnitten sind.

Um Infektionsschutz und Teilhabe in Einklang zu bringen, haben wir mit der Testverordnung einen Anspruch geschaffen, Bewohner, Personal und Besucher in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe testen zu können. Damit soll der Eintrag von Infektionen in die Einrichtungen vermieden und ein angemessenes Maß an Kontakt und Besuch ermöglicht werden. Auf dieser Grundlage haben die Einrichtungen vor Ort Testkonzepte entwickelt und Antigen-Schnelltests beschafft.

Da für die Einrichtungen die Organisation und Durchführung der Tests mit einem erheblichen personellen Aufwand verbunden ist, haben Länder und Kommunen bereits vielfach durch unterschiedliche Maßnahmen und Akteure eine personelle Unterstützung für die Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe gewährt. Wie mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vereinbart, möchte der Bund diese Aktivitäten ergänzen und verstärken und wird deshalb einen öffentlichen Aufruf zur Gewinnung von zusätzlichem Testpersonal starten. Dieses Personal soll den Einrichtungen zur Verfügung stehen, bis sich durch die angelaufene Impfkampagne die Situation entspannt hat.

Der Bund wird zunächst Personal der Bundeswehr für die Durchführung von Schnelltests in Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe kurzfristig maximal für einen Zeitraum von drei Wochen ab Beginn des jeweiligen Einsatzes zur Verfügung stellen. Anschließend wird das Bundeswehrpersonal ersetzt durch die über den Aufruf gewonnenen Tester.

Das Personal der Bundeswehr und die ausgewählten freiwilligen Tester erhalten eine Schulung durch das DRK oder, abhängig von der örtlichen Situation, andere Hilfsorganisationen.

Das Verfahren ist wie folgt geplant:

Das Personal der Bundeswehr steht kurzfristig für den o.g. Zeitraum nach Durchlaufen der Schulung zur Verfügung. Für die Inanspruchnahme des personellen Unterstützungsangebots der Bundeswehr wenden Sie sich bitte im Rahmen der bekannten Verfahren für Amtshilfe durch die Bundeswehr an Ihr zuständiges Kreisverbindungskommando oder Bezirksverbindungskommando beziehungsweise das für Ihr Bundesland zuständige Landeskommando. In einigen Bundesländern hat auch der Landkreistag angeboten, die Bedarfe der Kreise zu sammeln. Gegebenenfalls kommt also auch dieser kurzfristig auf Sie zu.

Sie können sich aber darüber hinaus, wenn der unmittelbare Kontakt nicht bereits bestehen sollte oder es Unklarheiten hinsichtlich der Zuständigkeit des richtigen Ansprechpartners der Bundeswehr gibt, auch direkt an das Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr wenden, welches 24 Stunden/7 Tage die Woche unter der Telefonnummer 030-4981-4444

oder der E-Mail: KdoTACOVID-19@bundeswehr.org  erreichbar ist.

Die Bundesagentur für Arbeit richtet eine Hotline ein, über die sich freiwillige Tester melden können. Die Anmeldungen werden von der Bundesagentur für Arbeit in regionalisierten Datensätzen zusammengefasst und den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt, die bereits ihren Bedarf bei der Bundeswehr angemeldet hatten. Die Bundeswehr übermittelt der Bundesagentur die erforderlichen Daten.

Mit diesem ergänzenden Unterstützungsangebot werden wir dazu beitragen, dass die Schutz- und Testkonzepte in den Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe gut umgesetzt und vulnerable Gruppen effektiv unterstützt werden.

Das Testpersonal wird auf der Basis eines Vertrages mit der Einrichtung bzw. dem Einrichtungsträger tätig. Es wird vorgeschlagen, einen einheitlichen Stundenlohn von 20 Euro anzubieten. Dadurch, dass die Einrichtungen für die freiwilligen Tester pro Test 9 Euro für die Durchführung abrechnen können, wird dieser Stundenlohn durch diese Refinanzierungsmöglichkeit (über-) kompensiert.

Wir alle lesen Tag für Tag über die besorgniserregend hohe Zahl an Menschen, die an oder mit Covid-19 verstorben sind. Viele von ihnen haben sich in Pflegeeinrichtungen angesteckt.

Ich ermutige Sie daher ausdrücklich, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen und auf diese Weise einen Beitrag zum Schutz der besonders vulnerablen Menschen zu leisten.

Unterstützung der Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe durch Testpersonal

Zur Unterstützung der stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe startet die Bundesregierung heute eine bundesweite Hotline, über die sich Freiwillige für die Testung von Besucherinnen und Besuchern, Personal sowie Dienstleistern melden können.

Die Durchführung von Antigen-Schnelltests dient dazu, den Eintrag von Infektionen in Einrichtungen zu verhindern und gleichzeitig Besuche zu ermöglichen. Dies geht jedoch mit einem zusätzlichen Personalaufwand einher. Deshalb sollen kurzfristig Personalressourcen erschlossen und geschulte Personen zur Unterstützung an bedarfsmeldende Einrichtungen vermittelt werden.

In einem ersten Schritt werden für einen Zeitraum von etwa drei Wochen weitere Soldatinnen und Soldaten die Einrichtungen im Rahmen der Amtshilfe personell unterstützen. In einem zweiten Schritt sollen Freiwillige eingesetzt werden, deren Interessenbekundungen von der Bundesagentur für Arbeit in einem den Vorgaben des Datenschutzes entsprechenden Verfahren an die Städte, Gemeinden und Landkreise vermittelt werden. Die Schulung der Freiwilligen wird vor Ort vom Deutschen Roten Kreuz übernommen. Die Anstellung erfolgt bei den jeweiligen bedarfsmeldenden Einrichtungen.

Zur Information von Freiwilligen hat die Bundesagentur für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de/corona-testhilfe eine Informationsseite eingerichtet, auf der sich interessierte Personen darüber informieren können, ob in ihrer Region Freiwillige zur Unterstützung gesucht werden. Landkreise und kreisfreie Städte wurden bereits aufgerufen, ihren Bedarf an Testhelferinnen und Testhelfern zu melden. Dieser wird stets aktuell auf der Internetseite angezeigt.

Interessierte können sich bei der eigens eingerichteten, bundesweiten Hotline der Bundesagentur für Arbeit melden, zu grundlegenden Voraussetzungen informieren und ihre Interessenbekundungen hinterlassen.

Die Hotline ist unter 0800 4 555532 erreichbar und von montags bis freitags von 8:00 – 18:00 Uhr besetzt.

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