Brauchtum und Liebesbeweis am 1. Mai: Regeln beim Maibaumstellen beachten! Rathaus der Stadt Troisdorf Kölner Straße 176

Brauchtum und Liebesbeweis am 1. Mai: Regeln beim Maibaumstellen beachten!

Meldung

25.04.2017: Brauchtum und Liebesbeweis am 1. Mai: Regeln beim Maibaumstellen beachten!

Das Aufstellen von Maibäumen ist fester Bestandteil der rheinischen Tradition. In der Nacht zum 1. Mai wird der Angebeteten eine frische Birke ans Haus gestellt. Aber ein paar Regeln muss man beachten.

Um Konflikte mit dem Gesetz und unnötige Schäden in Vorgärten und Alleen zu vermeiden, bieten der Landesbetrieb Wald und Holz und andere Waldbesitzer verschiedene Möglichkeiten zum legalen Erwerb eines Maibaums an. Denn das Fällen einer Birke ohne Zustimmung des Waldbesitzers bzw. Revierförsters ist Sachbeschädigung und Diebstahl.

Hinweise auf legalen Erwerb von Maibäumen gibt zum Beispiel das Forstamt Rhein-Sieg-Erft unter www.wald-und-holz.nrw.de/rhein-sieg-erft. Der Bundesforstbetrieb mit Sitz in Altenrath bietet in Troisdorf wieder den traditionellen Verkauf von Maibäumen in unterschiedlichen Größen an:

am 30. April 2017 ab 11 Uhr am Kreisverkehr Alte Kölner Straße/Altenrather Straße in Troisdorf-Altenrath.

Damit nicht nur der Einschlag sondern auch der meist abenteuerliche Transport der Bäume unfallfrei vonstatten geht, sollten folgende polizeiliche Hinweise beachtet werden:

Sicherer Transport

-         die Ladung / Bäume verkehrssicher befestigen und mit dem Fahrzeug samt Ladung die Höhe von 4 m und die Breite von 2,55 m nicht überschreiten;

-         die Ladung darf nach vorne überhaupt nicht und nach hinten maximal 3 m über das Fahrzeug hinausragen;

-         das äußerste Ende der Ladung muss mit einer roten Fahne gekennzeichnet sein, wenn es mehr als einen Meter überragt;

-         Kennzeichen und Beleuchtung des Autos nicht verdecken!

Das Aufstellen und Befestigen des Maibaums muss so erfolgen, dass weder beim Aufbau noch in der Folgezeit eine Gefahr von den Bäumen ausgehen kann. Insbesondere sind die Bäume sturmfest anzubringen. Das Aufstellen auf öffentlichen Flächen ist nicht zulässig. Insbesondere das Anbringen an städtischen Bäumen oder an Straßenlaternen ist verboten. Die Stadt wünscht allen Maibaum-Aufstellern viel Glück, Erfolg und Spaß in der Nacht zum 1. Mai.

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