Bundestagswahl am 24. September Troisdorfer Wahlbüro öffnet Rathaus der Stadt Troisdorf Kölner Straße 176

Bundestagswahl am 24. September Troisdorfer Wahlbüro öffnet

Meldung

04.08.2017: Bundestagswahl am 24. September Troisdorfer Wahlbüro öffnet

Am Sonntag, 24. September 2017, findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Dazu wird das Wahlamt der Stadt Troisdorf ab Montag, 14. August 2017, geöffnet. Es befindet sich im Rathaus Kölner Straße 176, Troisdorf-Mitte, Sitzungssaal A (EG rechts). Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Ausgabe von Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl.

Die Öffnungszeiten des Wahlbüros sind Montag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr; Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16 Uhr und Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr. Am Freitag vor der Wahl am 22. September 2017 ist das Wahlbüro sogar von 7.30 bis 18 Uhr geöffnet. Es ist die letzte Möglichkeit für die Beantragung von Briefwahlunterlagen.

Auskunft im Rathaus

Auskunft über Briefwahl und Wahlberechtigung geben im Saal A (Erdgeschoss rechts) Petra Göllner, Tel. 02241/900-363, E-Mail: goellnerp@troisdorf.de, Fax: 02241/900-8311, und Iris Kern, Tel. 02241/900-360, E-Mail: kerni@troisdorf.de, Fax: 02241/900-8360.

Briefwahlunterlagen können, mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder formlos schriftlich oder per Fax beantragt werden. Der Wahlberechtigte muss den Antrag persönlich unterschreiben. Unterschrift nicht vergessen!

Briefwahl beantragen

Außerdem ist auch die Beantragung online per E-Mail mit dem Antragsformular über die städtische Seite www.troisdorf.de  möglich. Eine telefonische Beantragung ist ausgeschlossen. Natürlich kann man auch im Wahlamt wählen. Dazu muss man mindestens den Personalausweis oder den Reisepass mitbringen, möglichst aber auch die Wahlbenachrichtigung.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Das gilt auch für Ehepartner!

Vollmacht für andere Wähler

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zum Empfang der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Das gilt auch für Ehepartner. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Das hat sie der Behörde vor Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern und sie muss sich ausweisen können. Die entsprechende Vollmacht ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt.

Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Stadt Troisdorf bis spätestens 3. September 2017 an die im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten für die Bundestagswahl verschickt. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und wählen will, muss sich mit Petra Göllner, Tel. 900-363, oder Iris Kern, Tel. 900-360, in Verbindung setzen.

Wahlhelfer gesucht!

Die Stadt sucht außerdem ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Auskunft über die interessante Wahlhelfertätigkeit in einem der 48 Troisdorfer Wahllokale gibt Guido Reichwald unter Tel. 02241/900-312, E-Mail: reichwaldg@troisdorf.de, Fax: 02241/900-8312, Rathaus Zimmer E 18 (EG rechts).

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