Das Ordnungsamt der Stadt Troisdorf führt nun mehr Kontrollen am Rotter See und an der Agger durch Rathaus der Stadt Troisdorf Kölner Straße 176

Das Ordnungsamt der Stadt Troisdorf führt nun mehr Kontrollen am Rotter See und an der Agger durch

Meldung

14.08.2020: Das Ordnungsamt der Stadt Troisdorf führt nun mehr Kontrollen am Rotter See und an der Agger durch

Das Ordnungsamt der Stadt Troisdorf wird in Koordination mit der Polizei, der Feuerwehr und dem Umweltordnungsdienst des Rhein-Sieg-Kreises die Präsenz rund um den Rotter See und an der Agger verstärken

Dies ist nötig, da es in diesen Bereichen in den vergangenen Wochen vermehrt Verstöße gegen geltende Regeln und Gesetze gegeben hat. Die Stadt reagiert mit der Intensivierung ihrer Kontrollen zudem auf Beschwerden aus der Bürgerschaft. 

Die Einsatzkräfte werden vor allem folgende Verstöße ahnden: 

  • unerlaubtes Parken, besonders das Zuparken von Rettungswegen
  • offene  Feuer außerhalb von Grillplätzen 
  • Verletzung der Corona-Abstandsregeln 
  • „Wilde“ Müllentsorgung 

Die Stadt weist darauf hin, dass die Intensivierung der Kontrollen im Rahmen der vorhandenen Personalkapazitäten erfolgt.

Rotter See – Regeln zur Nutzung

Das Gelände des Rotter Sees ist eine öffentliche Naherholungseinrichtung der Stadt Troisdorf und dient der Erholung, Freizeitgestaltung und sportlichen Betätigung. Seit 2001 gilt eine Satzung zur Nutzung der „Naherholungsanlage Rotter See“, die man im Netz auf www.troisdorf.de, Rubrik Stadt/Rathaus, Stichwort Ortsrecht findet. Zur Satzung gehört auch, den Rotter See und seine Ufer sauber zu halten und Wasservögel nicht zu füttern. Auf die Nutzung der zusätzlich aufgestellten Mülltonnen wird noch einmal mit Nachdruck hingewiesen. 

Auch räumlich sind klare Grenzen gezogen: Die südliche Halbinsel ist Vereinsgelände für den Angelsportverein Sieglar. Die Insel im Rotter See ist Fauna und Flora vorbehalten, also Naturschutzgebiet. Untersagt sind Zelten, Reiten, Bootfahren, Verkaufsstände und offene Feuer.

Baden auf eigene Gefahr

Grundsätzlich wird das Baden nur in der dafür vorgesehenen Badebucht geduldet und geschieht auf eigene Gefahr. Die Stadt toleriert das Baden, kann aber keine Aufsichtspersonen bereitstellen. Die bekannten Badetipps sollte man deshalb beachten:

  • bei Hitze vor dem Baden kurz abkühlen und nicht zu schnell ins  

       kalte Wasser gehen

  • nicht zu weit hinaus schwimmen und die eigene Schwimmkraft  

       nicht überschätzen

  • die Tiefe des Sees bedenken
  • entsprechende Hinweisschilder beachten

 

Parkregeln und Rettungswege beachten

Zum Tauchen, Angeln und Modellbootfahren hat die Stadt Vereinbarungen mit Troisdorfer Vereinen getroffen, an die sich auswärtige Besucher*innen des Sees wenden müssen, die tauchen oder angeln wollen.

Parken darf man nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen rund um den Rotter See. Das Ordnungsamt appelliert im Sinne der Sicherheit an die Verkehrsteilnehmer*innen, keine Rettungswege zu beeinträchtigen sowie Geh- und Radwege unbedingt frei zu halten. Die Fahrzeughalter*innen riskieren bei widerrechtlichem Parken eine Verwarnung und das Abschleppen des Autos.

Die Stadt Troisdorf bittet alle Badegäste um gegenseitige Rücksichtnahme, um aufmerksame Blicke auf die Schwimmer*innen, vor allem auf Kinder im Wasser, um sie im Notfall retten zu können. Sie bittet zudem um Beachtung der Anweisungen der Einsatzkräfte bei Rettungsaktionen, bei denen es um Sekunden geht, sowie um Beachtung der Straßenverkehrsregeln beim Parken im Umfeld des Rotter Sees.

Wegen Corona-Gefahr: Abstand halten

Als Ergänzung im Rahmen der Coronakrise gelten selbstverständlich die aktuellen Gebote der Coronaschutzverordnung auch für den Bereich der Naherholungsanlage Rotter See und den Aufenthalt am Badestrand.

Alle Personen sind verpflichtet, sich im öffentlichen Raum so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsrisiken aussetzen. Mehrere Personen dürfen im öffentlichen Raum gemäß §1 der Coronaschutzverordnung nur zusammentreffen, wenn es sich um

1. Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner,

2. Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften handelt,

3. die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen,       

4. Zwingend notwendige Zusammenkünfte aus betreuungsrelevanten Gründen oder in allen übrigen Fällen um eine Gruppe von höchstens zehn Personen handelt.

Außerhalb dieser Gruppen ist im öffentlichen Raum zu allen anderen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Daher ist es entscheidend, dass auch die Besucher*innen des Rotter Sees auf der Liegewiese und im Wasser konsequent Abstand zueinander einhalten.

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