Der Rhein-Sieg-Kreis informiert: Kostenlose Schnelltests mit Termin Rathaus der Stadt Troisdorf Kölner Straße 176

Der Rhein-Sieg-Kreis informiert: Kostenlose Schnelltests mit Termin

Meldung

10.03.2021: Der Rhein-Sieg-Kreis informiert: Kostenlose Schnelltests mit Termin

Mit einer Allgemeinverfügung hat das Land NRW am 7. März 2021 festgelegt, dass alle Corona-Teststellen, die bereits PoC-Antigen-Tests angeboten haben, ab sofort kostenlose Schnelltests durchführen können. Diese Regelung ist bis zum 15. März 2021 befristet. Auf der Seite

https://www.rhein-sieg-kreis.de/schnelltests

finden Sie eine fortlaufend aktualisierte Übersicht der Teststellen, die dem Rhein-Sieg-Kreis bisher bekannt sind.

Der Rhein-Sieg-Kreis hat die Stadt Troisdorf über die Schnelltests informiert und teilt mit:

„Die Corona-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, dass sich Bürgerinnen und Bürger ab 8. März 2021 einmal wöchentlich auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen können. Voraussetzung ist allerdings, dass sie keine Symptome zeigen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hinweisen könnten.

Getestet werden kann in privaten Testzentren, bei Ärztinnen und Ärzten, bei Apothekerinnen und Apothekern, aber auch bei Hilfsorganisationen, denn Antigen-Schnelltests müssen nicht in einem Labor ausgewertet werden.

Mit einer Allgemeinverfügung hat das Land NRW am 7. März 2021 festgelegt, dass alle Corona-Teststellen, die bereits PoC-Antigen-Tests angeboten haben, ab sofort kostenlose Schnelltests durchführen können. Diese Regelung ist bis zum 15. März 2021 befristet. Auf der Seite   

https://www.rhein-sieg-kreis.de/schnelltests

finden Sie eine fortlaufend aktualisierte Übersicht der Teststellen, die dem Rhein-Sieg-Kreis bisher bekannt sind. In Troisdorf befindet sich das private Testzentrum in Troisdorf-Mitte, Frankfurter Str. 14-16, Terminbuchung auf 

www.covid-testzentrum.de/troisdorf 

Aufgrund der kurzfristigen Entscheidung auf Bundesebene kann aktuell voraussichtlich nicht in allen Fällen der Anspruch auf einen kostenlosen Test erfüllt werden. Hierfür bitten wir Sie um Verständnis. Weitere Strukturen befinden sich im Aufbau. ...

Positive Schnelltests

Bitte berücksichtigen Sie: Die Teststellen müssen dem Gesundheitsamt positive Schnelltests unmittelbar melden. Wenn Ihr Schnelltest positiv war, sind Sie selbst verpflichtet, sich unverzüglich in Quarantäne zu begeben. Dies gilt nicht nur bei einem positiven Schnelltest in einer der oben genannten Teststellen. Diese Regelung der Quarantäneverordnung NRW greift auch, wenn Sie einen Selbsttest gemacht haben und dieser ein positives Ergebnis zeigt. 

Da Schnelltests eine höhere Fehlerquote aufweisen als im Labor ausgewertete PCR-Tests empfehlen wir Ihnen unbedingt, einen positiven Schnelltest durch einen PCR-Test verifizieren zu lassen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Kreises.

Wenn bei Ihnen durch einen PCR-Test (Labortest) oder einen Antigen-Schnelltest das Coronavirus nachgewiesen wurde, gelten Sie als infizierte Person. Dies wurde unserem Gesundheitsamt mitgeteilt, da es sich bei Corona um einen so genannten meldepflichtigen Erreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes handelt.

Ganz wichtig: Die aktuelle Quarantäneverordnung unterscheidet nicht mehr zwischen PCR-Tests und Antigen-Schnelltests, das bedeutet, dass Sie auch zur Quarantäne und Meldung Ihrer Kontaktpersonen verpflichtet sind, wenn bei Ihnen nur ein Antigen-Schnelltest positiv war. Wir empfehlen Ihnen, einen positiven Schnelltest durch einen PCR-Test verifizieren zu lassen.

Wichtigstes Ziel des Gesundheitsamtes ist es, das Infektionsgeschehen zu verlangsamen und Infektionsketten zu unterbrechen, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Hierfür sieht das Infektionsschutzgesetz unterschiedliche Maßnahmen vor, von denen Sie als infizierte Person betroffen sind:

Quarantäne

Um zu verhindern, dass Sie die Erkrankung an andere Personen weitergeben, ist es von größter Bedeutung, Kontakt zu anderen Personen zu meiden. Um dies sicherzustellen wird Ihnen gegenüber eine häusliche Quarantäne ausgesprochen. Das bedeutet, dass Sie für einen gewissen Zeitraum Ihre Wohnung nicht verlassen dürfen.

Kontaktpersonen

Das Gesundheitsamt ermittelt Personen, zu denen Sie Kontakt hatten und die sich eventuell bei Ihnen angesteckt haben könnten. Dafür müssen Sie unserem Gesundheitsamt mitteilen, zu welchen Personen Sie Kontakt hatten.

Bitte beachten Sie:

Bei der Quarantäne, aber insbesondere auch bei der Kontaktpersonennachverfolgung ist unser Gesundheitsamt auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Um den Kontakt möglichst unkompliziert und effektiv zu gestalten, stellen wir Ihnen verschiedenen Kontaktformulare auf www.rhein-sieg-kreis.de/coronameldung zur Verfügung. Bitte nutzen Sie Sie diese! Sie ermöglichen uns so eine möglichst effiziente und zeitnahe Bearbeitung und leisten damit einen wichtigen Beitrag, das Infektionsgeschehen einzudämmen!

Bitte beachten Sie: Bei schweren Symptomen wie Atemnot, Fieber über 38,5 Grad und schwerem Krankheitsgefühl wenden Sie sich sofort an Ihren Hausarzt oder außerhalb der Sprechzeiten an den ärztlichen Notdienst der KV Nordrhein unter der Nummer 116117. Besprechen sie Ihre Situation auf jeden Fall zunächst telefonisch.

Der Rhein-Sieg-Kreis hat eine Hotline für allgemeine Fragen eingerichtet, montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr, freitags von 8 bis 15 Uhr unter Tel. 02241/13-3333."

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