
Einführung von Inzidenzstufen in der CoronaSchVO Aktuelle Regelungen für die Gastronomie
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Meldung
31.05.2021: Einführung von Inzidenzstufen in der CoronaSchVO Aktuelle Regelungen für die Gastronomie
Grundsätzlich dürfen seit dem 15. Mai Restaurants, Cafés und Kneipen ihre Außengastronomie im Rhein-Sieg-Kreis öffnen. Die Zahl der Gäste ist je nach Platzangebot begrenzt. Das Angebot gilt für vollständig Geimpfte, Genesene und aktuell negativ getestete Personen.
Am 28. Mai 2021 ist die neue CoronaSchVO in Kraft getreten, die unter anderem durch die Einführung von drei Inzidenzstufen weitere Öffnungsperspektiven für die Gastronomie darstellt. Die Stadt Troisdorf ermöglicht hier auf Grundlage der neuen CoronaSchVO allen Bürgerinnen und Bürgern einen Blick auf den aktuellen Stand und einen Ausblick auf die Regelungen für die Gastronomie.
Die neuen Inzidenzstufen
Die neue Coronaschutzverordnung NRW beinhaltet jetzt drei Inzidenzstufen, auf die sich die unterschiedlichen Schutzmaßnahmen beziehen:
- Inzidenzstufe 3, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 50 vorliegt.
- Inzidenzstufe 2, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 35, aber höchstens 50 vorliegt.
- Inzidenzstufe 1, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 vorliegt.
Für die Vorgaben und Regelungen in Troisdorf gilt die 7-Tage-Inzidenz des Rhein-Sieg-Kreises, die amtlich durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW festgestellt wird.
Zurzeit geltende Regelungen der Inzidenzstufe 3:
Aufgrund der aktuellen Inzidenz (Stand: 29.05.2021) gelten die Regelungen der Inzidenzstufe 3. Somit darf ausschließlich nur die Außengastronomie angeboten bzw. genutzt werden. Im Überblick:
- Die Vorlage eines negativen Tests* ist erforderlich und darf nicht älter als 48 Stunden sein.
- Die Zuweisung eines festen Sitz- oder Stehplatzes ist erforderlich.
- Eine Rückverfolgbarkeit der Gäste muss erfasst werden.
- Alle Mindestabstände (1,50 Meter) müssen eingehalten und dürfen nur an den jeweiligen Tischen von maximal zwei Haushalten unterschritten werden.
Ausblick auf die Regelungen der Inzidenzstufe 2 (frühestens ab 02.06.2021):
Die 7-Tages-Inzidenz muss laut aktueller Fassung der CoronaSchVO NRW an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterhalb des Schwellenwerts liegen, damit ab dem übernächsten Tag die niedrigere Stufe gilt. Bleibt die Inzidenz des Rhein-Sieg-Kreises bis einschließlich Montag stabil unterhalb der Grenze von 50,1, greifen beispielsweise frühestens ab Mittwoch kommender Woche (02.06.2021) weitere Öffnungsschritte der Inzidenzstufe 2. Somit dürfte auch die Innengastronomie unter der Einhaltung folgender Aspekte öffnen:
- Die Vorlage eines negativen Tests* ist erforderlich und darf nicht älter als 48 Stunden sein.
- Die Zuweisung eines festen Sitz- oder Stehplatzes ist erforderlich.
- Eine Rückverfolgbarkeit der Gäste muss erfasst werden.
- Alle Mindestabstände (1,50 Meter) müssen eingehalten und dürfen nur an den jeweiligen Tischen von maximal zwei Haushalten unterschritten werden.
- Maximal ein Kunde / eine Kundin je zehn Quadratmeter der Geschäftsfläche.
Für die Außengastronomie zählen weiterhin die o.g. Regelungen, mit der Ausnahme, dass die Testpflicht entfällt.
*Vollständig Geimpfte und Genesene werden negativ getesteten Menschen gleichstellt.
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Hygiene- und Abstandsregelungen für die Gastronomie können dem beiliegenden Merkblatt entnommen werden.
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