Europawahl am 26. Mai 2019: Troisdorfer Wahlamt ab 23. April geöffnet Rathaus der Stadt Troisdorf Kölner Straße 176

Europawahl am 26. Mai 2019: Troisdorfer Wahlamt ab 23. April geöffnet

Meldung

10.04.2019: Europawahl am 26. Mai 2019: Troisdorfer Wahlamt ab 23. April geöffnet

Für die Europawahl befindet sich das städtische Wahlamt ab 23. April im Troisdorfer Rathaus. Dort kann die Briefwahl direkt vor Ort durchgeführt werden. Dazu muss man mindestens den Personalausweis oder den Reisepass mitbringen, möglichst aber auch die Wahlbenachrichtigung.

Am Sonntag, 26. Mai 2019, findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. Das städtische Wahlamt befindet sich im Troisdorfer Rathaus Kölner Straße 176, Troisdorf-Mitte, Sitzungssaal A (EG rechts). Dort kann die Briefwahl natürlich auch direkt vor Ort durchgeführt werden. Dazu muss man mindestens den Personalausweis oder den Reisepass mitbringen, möglichst aber auch die Wahlbenachrichtigung.

Auskunft im Rathaus

Die Öffnungszeiten des Wahlamtes sind Montag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr; Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16 Uhr und Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr. Am Freitag vor der Wahl am 24. Mai 2019 ist das Wahlamt sogar von 7.30 bis 18 Uhr geöffnet. Es ist die letzte Möglichkeit für die Beantragung von Briefwahlunterlagen.

Auskunft über Briefwahl und Wahlberechtigung geben im Saal A (Erdgeschoss rechts) Petra Göllner, Tel. 02241/900-363, E-Mail: goellnerp@troisdorf.de, Fax: 02241/900-8311, und Iris Kern, Tel. 02241/900-360, E-Mail: kerni@troisdorf.de, Fax: 02241/900-8360.

Briefwahl beantragen

Die Briefwahlunterlagen können, mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder formlos schriftlich oder per Fax sowie persönlich beantragt werden. Der Wahlberechtigte muss den Antrag persönlich unterschreiben. Unterschrift nicht vergessen!

Außerdem ist auch die Beantragung online per E-Mail mit dem Antragsformular über die städtische Seite www.troisdorf.de  möglich. Eine telefonische Beantragung ist allerdings ausgeschlossen.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer beglaubigten Abschrift zum Nachweis der Berechtigung zur Antragstellung nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Das gilt auch für Ehepartner!

Bei Postversand des Antrags auf Briefwahlunterlagen an die Stadt Troisdorf denken Sie bitte daran, dass Sie diesen in einem frankierten Umschlag absenden.

Vollmacht für andere Wähler

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zum Empfang der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Das gilt auch für Ehepartner.

Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Das hat sie der Behörde vor Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern und sie muss sich ausweisen können. Die entsprechende Vollmacht ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt.

Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Stadt Troisdorf bis spätestens 5. Mai 2019 an die im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten für die Europawahl verschickt. Falls Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben sollten, setzen Sie sich bitte mit Petra Göllner, Tel. 900-363, oder Iris Kern, Tel. 900-360, in Verbindung.

Deutsche im Ausland

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen diese an der Europawahl teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Informationen gibt das Wahlamt oder sie können über die Homepage des Bundeswahlleiters auf www.bundeswahlleiter.de abgerufen werden.

Der persönlich unterzeichnete Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss im Original bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland bis spätestens zum 5. Mai 2019 eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

Informationen für Unionsbürger

Unionsbürger, die in Deutschland an der Wahl teilnehmen möchten, müssen im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Wahlberechtige Unionsbürger werden von Amts wegen eingetragen, wenn sie auf ihren Antrag hin bei der Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren, sofern sie - ohne zwischenzeitlichen Wegzug ins Ausland - am 14. April 2019 in Troisdorf gemeldet sind.

Unionsbürger die nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden, müssen einen förmlichen Antrag stellen. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis kann beim Wahlamt angefordert oder auf der Seite www.bundeswahlleiter.de heruntergeladen werden. Dieser Antrag muss persönlich und handschriftlich vom Antragsteller unterzeichnet sein und im Original spätestens bis zum 5. Mai 2019 beim Wahlamt der Stadt Troisdorf eingehen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

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