Gastro & Handel: Sondernutzungsgebühren entfallen und Außengastro-Erweiterung möglich Rathaus der Stadt Troisdorf Kölner Straße 176

Gastro & Handel: Sondernutzungsgebühren entfallen und Außengastro-Erweiterung möglich

Meldung

08.06.2020: Gastro & Handel: Sondernutzungsgebühren entfallen und Außengastro-Erweiterung möglich

Gute Nachrichten für Gastronomie und Einzelhandel: Sondernutzungsgebühren entfallen und Außengastro-Erweiterung möglich

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Haupt-und Finanzausschuss der Stadt Troisdorf einstimmig die Aussetzung der Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie und den Einzelhandel im Jahr 2020 und die testweise Erweiterung der Flächen für Außengastronomie beschlossen.

Die aktuelle Corona-Lage ist für Gastronomen und Einzelhändler durch Schließungen und andere Einschränkungen besonders belastend. Die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie und die Warenauslagen des Einzelhandels werden daher bis Jahresende ausgesetzt. Bereits bezahlte Gebühren werden zurück erstattet.

Die Antragsteller der CDU-Fraktion und der Grünen-Fraktion sehen in der Aussetzung eine „wirksame Maßnahme, die Troisdorfer Wirtinnen und Wirte und Einzelhändler sofort spürbar zu entlasten.“ Die Grüne Fraktion hatte ferner die Erweiterung der Außenflächen für die Außengastronomie ab 18 Uhr abends auf Parkplätzen, Bürgersteigen und sonstigen öffentlichen Flächen beantragt. Der Ausschuss folgte dem Antrag, der zusätzliche Außengastronomie-Flächen zum Ziel hat. Fußgänger- und der PKW-Verkehr dürfen dadurch nicht gefährdet werden.

Die Genehmigungen werden für vier Wochen begrenzt erteilt und auf Antrag um einen weiteren Monat verlängert, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bis 9 Uhr am nächsten Morgen müssen die Flächen wieder frei geräumt sein. Gastronomische Kapazitäten sollen so im laufenden Jahr für die Gastronomie wirtschaftlicher nutzbar sein

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