Museen und Touristen-Info auf Burg Wissem geschlossen Für Rathausbesuche Termin vereinbaren - außer für's Bürgeramt Rathaus der Stadt Troisdorf Kölner Straße 176

Museen und Touristen-Info auf Burg Wissem geschlossen Für Rathausbesuche Termin vereinbaren - außer für's Bürgeramt

Meldung

27.10.2020: Museen und Touristen-Info auf Burg Wissem geschlossen Für Rathausbesuche Termin vereinbaren - außer für's Bürgeramt

Ab Montag, 2. November, muss man für Ämterbesuche im Rathaus vorab einen Termin vereinbaren! Das gilt nicht für das Bürgeramt. Außerdem sind die Museen auf Burg Wissem geschlossen, alle städtischen Veranstaltungen in Troisdorf sind abgesagt. Die Bibliotheken in Mitte und Sieglar bleiben geöffnet. Eine Liste der aktuellen Regelungen hier... Am 2.11. gab es 214 Corona-Infizierte in unserer Stadt.

Neue Coronaschutzverordnung gilt ab dem 02.11.2020

Die Landesregierung hat am 30.10. verschärfte Regelungen beschlossen, um die Anzahl der Neuinfektionen in Nordrhein-Westfalen zu senken. Diese Einschränkungen des öffentlichen Lebens werden mit der neuen Coronaschutzverordnung bis 30.11.20 festgelegt.

Für die Troisdorfer Stadtverwaltung ab 02.11.2020 wurde festgelegt: Man muss für Anliegen und Gespräche in den Ämern der Stadtverwaltung vorab einen Termin vereinbaren. Das gilt auch für die Außenstellen. Für Termine im Rathaus wird man im Wartebereich des Rathaus-Foyers von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter abgeholt.

Besuchstermine vereinbart man online unter https://troisdorf.ssl.civitec.de/ssl126/egov/terminanfrage/index.htm. Eine Übersicht über die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Troisdorfer Verwaltung findet man auf www.troisdorf.de/stadt_rathaus/rathaus/aemter .

Das gilt nicht für das Bürgeramt, in dem man weiterhin Meldeangelegenheiten, Ausweise und anderen Anliegen ohne einen Termin erledigen lassen kann. Dazu wartet man im Rathaus-Foyer bis zum Aufrufen. Allerdings ist das Bürgeramt wegen Umbauarbeiten vom 4. bis 6.und 11. bis 13. November 2020 geschlossen.

AHA im Rathaus: Nach wie vor sind Alltagsmaske, Hygiene und Abstand von 1,5 Meter zu anderen Personen für den Rathaus-Besuch erforderlich. Das Desinfektionsgerät im Rathaus-Foyer und die Toilettenräume für’s Händewaschen bieten sich an.

Per Mausklick: Online können Meldebescheinigungen und Melderegisterauskünfte usw. angefordert werden, aber auch Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauskünfte und mehr auf www.troisdorf.de/web/de/stadt_rathaus/buergerservice/buergerportal.

Museen auf Burg Wissem geschlossen

Ab Montag, 2. November 2020, sind die Museen auf Burg Wissem, Bilderbuchmuseum und Musem für Stadt- und Industriegeschichte, sowie das Portal Wahner Heide und die Touristen-Info geschlossen. Alle Veranstaltungen im November in der Stadthalle, in den Museen auf Burg Wissem, in den beiden Häusern der Stadtbibliothek in Troisdorf-Mitte und –Sieglar und im Fischereimuseum entfallen. Das Fischereimuseum in Troisdorf-Bergheim bleibt im November ebenfalls ganz geschlossen.

Hingegen bleibt die Stadtbibliothek mit ihren Häusern in Troisdorf-Mitte, Kölner Str. 2, und Sieglar, Edith-Stein-Straße, geöffnet.

Landesweit sind die großen Martinsumzüge in Kommunen und Stadtteilen verboten. Kitas und Schulen können kleine Feiern ohne Eltern durchführen.

Maske auch in der Fußgängerzone

Treffen dürfen sich bis zu 10 Personen aus zwei verschiedenen Familien. Die Maske muss man in der gesamten Fußgängerzone in Troisdorf-Mitte tragen. Sie muss in Geschäften und öffentlichen Einrichtungen wie Rathaus und Bibliotheken getragen werden, aber auch in Bussen und Bahnen, außerdem an den Bushaltestellen und auf dem Gelände der Bahnhöfe. Ausstellungen und Trödelmärkte sind verboten. Freizeit- und Amateuersportbetrieb ist untersagt, Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen.

Apropos Maske tragen: Die Mund-Nasen-Maske heißt so, weil Mund und Nase bedeckt sein müssen. Unter der Nase oder am Kinn nützt sie nichts. Zuguterletzt die Bitte: Mund-Nasen-Maske nicht einfach auf die Straße fallen lassen, sondern zuhause entsorgen.

Aus Gründen der Sicherheit und Gesundheit hat die Stadtverwaltung entschieden, in diesem Jahr keine Weihnachtsmärkte durchzuführen. Die beiden geplanten Troisdorfer Weihnachtsmärkte, der Winterwald rund um den 1. Advent, und der Weihnachtsmarkt auf Burg Wissem am 3. Advent, werden in diesem Jahr wegen steigender Corona-Infektionszahlen nicht stattfinden. Auch der verkaufsoffene Sonntag am 1. Advent findet nicht statt.

Die Stadt Troisdorf richtet den dringenden Appell an Jung und Alt, gemeinsam die Regelungen zur Vermeidung von Corona-Infektionen einzuhalten und sich immer wieder bewusst zu machen, dass jeder sowohl für die eigene als auch für die Gesundheit der Mitmenschen Verantwortung trägt.

Die Regelungen im Einzelnen:

Die Landesregierung hat am 30.10. verschärfte Regelungen beschlossen, um die Anzahl der Neuinfektionen in Nordrhein-Westfalen zu senken. Diese Einschränkungen des öffentlichen Lebens werden mit der neuen Coronaschutzverordnung festgelegt.

Sie tritt ab Montag, 2. November, in Kraft und gilt vorerst bis zum 30. November.

Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Gastronomiebetriebe müssen schließen. Auch für den Sport gibt es weitreichenden Einschränkungen. Schulen, Kitas und der Einzelhandel können dagegen weiter geöffnet bleiben. Infos zu den neuen Regelungen hat das Land NRW unter www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus zusammengefasst.

Die Stadt Troisdorf hat über die neuen Regelungen hinaus eine Allgemeinverfügung erlassen, die ebenfalls ab 2. November gilt. Darin wird die bereits geltende Maskenpflicht im Bereich der Fußgängerzone Troisdorf (jeweils montags-samstags von 10-18 Uhr) verlängert (hierzu siehe auch: www.troisdorf.de/ ….)

Hier die wichtigsten Änderungen/Einschränkungen

  • Es dürfen sich nur noch Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten treffen, maximal bis 10 Personen. (Beispiel: Drei Freundinnen oder Freunde aus unterschiedlichen Haushalten dürfen sich also NICHT mehr treffen, zwei Familien mit jeweils zwei eigenen Kindern aber wohl.)  
  • Fast ausnahmslos wird das Tragen eines Mund-Nasenschutzes in der Öffentlichkeit  vorgeschrieben.
  • Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten (Kultur-)Einrichtungen sowie der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen sind bis zum 30. November 2020 unzulässig.
  • Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020          unzulässig.
  • Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 untersagt.
  • Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken, die nach dem 29. Oktober 2020 angetreten worden sind, sind bis zum 30. November 2020 untersagt.

Hier geht es zur aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW (Gültig ab 2.11.2020)

Im öffentlichen Raum – der gesamte Bereich außerhalb der eigenen Wohnung – muss grundsätzlich zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden. Der Mindestabstand gilt nicht beim Zusammentreffen von zwei Haushalten mit höchstens zehn Personen oder für spielende Kinder auf Spielplätzen, bei der Kinderbetreuung, in der Schule oder in Bussen und Bahnen. Die Maskenpflicht der Stadt Troisdorf in der Fußgängerzone gilt weiter.

Handel

Der Handel bleibt grundsätzlich geöffnet. Die Zahl der Kundinnen und Kunden ist auf eine Person pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt. Während Messen, Ausstellungen, Jahr- und Spezialmärkte untersagt sind, sind die Wochenmärkte (es gilt Maskenpflicht) weiterhin geöffnet. Um den Andrang der Kundinnen und Kunden zu entzerren, dürfen die Einzelhandelsgeschäfte an den fünf Sonntagen 29. November, 6., 13. und 20. Dezember sowie 3. Januar von 13 bis 18 Uhr öffnen.

Dienstleistungen

Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, wie bei Kosmetik- oder Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen, sind bis zum 30. November verboten. Erlaubt bleiben Dienstleistungen im Gesundheitswesen (z.B. Physiotherapie, oder Optiker), Friseurstudios haben weiterhin geöffnet.

Freizeit- und Vergnügungsstätten

Im November schließen müssen auch Saunen, Thermen und ähnliche Einrichtungen, außerdem Freizeitparks, Indoor-Spielplätze und ähnliche Einrichtungen für Freizeitaktivitäten, unabhängig davon ob diese drinnen oder draußen stattfinden. Dies gilt ebenso für Spielhallen, Wettannahmestellen, Clubs, Discotheken, Bordelle und Tierparks. Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen und historischen Eisenbahnen ist ebenfalls unzulässig.

Veranstaltungen/Versammlungen

Veranstaltungen und Versammlungen sind grundsätzlich untersagt. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, beispielsweise für Versammlungen nach dem Versammlungsrecht oder Sitzungen rechtlich vorgesehener Gremien. Beerdigungen und Trauungen sind weiterhin zulässig.

Gastronomie/Tourismus

Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen und Cafés ist nicht erlaubt, eine Belieferung und ein außer-Haus-Verkauf sind gestattet. Betriebskantinen und Mensen in Bildungseinrichtungen bleiben geöffnet.

Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken, die nach dem 29. Oktober angetreten worden sind, sind bis zum 30. November 2020 untersagt. Reisebusreisen und sonstige Bus-Gruppenreisen sind unzulässig. 

Sport

Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis Ende 30. November nicht erlaubt. Gemeinschaftsräume, einschließlich der Räume zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen, dürfen nicht von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden. Sportfeste und Sportveranstaltungen bleiben weiterhin bis mindestens zum 31. Dezember untersagt. 

Vereine dürfen Sporthallen und Sportplätze deshalb im November nicht nutzen. Auch die Schwimmbäder müssen für Vereine und Freizeitschwimmer geschlossen werden. 

Dagegen ist Individualsport auf den Sportplätzen allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstands weiterhin erlaubt. Dafür bleiben die Sportplätze geöffnet. 

Ausgenommen von dem Verbot sind der Sport- und Schwimmunterricht der Schulen, schulische Prüfungen und Prüfungen von Studiengängen, das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten sowie das Training von Berufssportlern auf und in den von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen.

Wettbewerbe in Profiligen sowie andere berufsmäßige Sportausübung sind mit genehmigten Infektionsschutzkonzepten zulässig, dürfen allerdings bis Ende November nur ohne Zuschauer stattfinden.

Die Stadtverwaltung hat sowohl die Schulen als auch die Vereine entsprechend unterrichtet.

Kultur

Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sowie der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen sind bis zum 30. November 2020 unzulässig. Autokinos, Autotheater und ähnliche Einrichtungen dürfen betrieben werden, wenn der Abstand zwischen den Fahrzeugen mindestens 1,5 Meter beträgt. Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sind bis mindestens Ende des Jahres nicht erlaubt.

Der größte Teil der Angebote der Volkshochschule findet ab dem 2. November nicht mehr statt. Weiterhin wird es Integrationskurse, berufsbezogene Sprachkurse, Angebote des Fachbereichs Beruf, IT und Digitales und die Angebote im Rahmen des Bildungsurlaubs geben. Andere Veranstaltungen werden digital weitergeführt. Wo dies nicht möglich ist, werden sie unterbrochen bzw. abgesagt. 

Aktuelle Informationen im Internet

Alle wichtigen Informationen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie veröffentlicht die Stadt Troisdorf im Internet unter https://troisdorf.de/web/de/stadt_rathaus/Aktuelles/corona/index.htm

Die Einhaltung der angeordneten Maßnahmen wird durch die Ordnungsbehörden kontrolliert. Verstöße stellen eine Straftat im Sinne des Infektionsschutzgesetzes dar und können mit Geld- und Freiheitsstrafe geahndet werden.

Weitere Fragen beantwortet das Bürgertelefon der Stadt Troisdorf, Tel. 02241 / 900 - 900, E-Mail corona@troisdorf.de, die Hotline Rhein-Sieg-Kreis, Tel. 02241 / 13 - 3333, E-Mail coronavirus@rhein-sieg-kreis.de und das NRW-Bürgertelefon Tel. 0211 / 9119-1001

Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ausbreitung von Corona verlangsamen: Troisdorf handelt gemeinsam und entschlossen!

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