Neue Regelungen: Kitas geschlossen, Schulen teilweise geöffnet Rathaus der Stadt Troisdorf Kölner Straße 176

Neue Regelungen: Kitas geschlossen, Schulen teilweise geöffnet

Meldung

20.04.2020: Neue Regelungen: Kitas geschlossen, Schulen teilweise geöffnet

Die Kindertagesstätten sind bis zum 3. Mai 2020 geschlossen. Für die Schulen besteht ab 23. April zum Teil wieder Schulpflicht. In Troisdorf sind 105 Menschen mit Corona infiziert, 65 sind genesen.

Kreisweit ist die Zahl der erfassten Coronafälle am Wochenende auf 1082 gestiegen. 30 Menschen sind gestorben. Als genesen gelten 657 Personen, die Zahl der akuten Fälle beläuft sich auf 395. Mehr als 3000 Bürger sind in Quarantäne. In Troisdorf sind 105 Menschen mit Corona infiziert, 65 sind genesen. Es gab bislang einen Todesfall (Stand 19. April 2020).

Kitas weiter geschlossen

Seit dem 16.03.2020 gilt ein Betretungsverbot für Kinder und Eltern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte). 

Mit der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARSCoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) wird das Betretungsverbot zunächst bis zum 3. Mai 2020 verlängert. Gleichzeitig werden die Ausnahmeregelungen stufenweise ab dem 23. April 2020 erweitert.

Wie auch in den letzten Wochen gibt es Ausnahmen vom Betretungsverbot zur Sicherstellung des Kindeswohls im Einzelfall und für Personen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur dient und deren Präsenz am Arbeitsplatz unabkömmlich ist (Arbeitgeberbescheinigung erforderlich). In Übereinstimmung mit den Berufsgruppenbeschreibungen in den anderen Bundesländern, werden für Nordrhein-Westfalen ab dem 23. April 2020 gegenüber der bisherigen Regelung einige wenige Tätigkeitsbereiche hinzukommen.

Bis einschließlich 22. April 2020 gilt die bisherige – bis 19. April 2020 gültige – Aufzählung der Berufsgruppen inhaltlich unverändert weiter.

Ab dem 23. April 2020 sind die erweiterten Berufsgruppen für einen möglichen Betreuungsanspruch anzuwenden. Gegenüber der bisherigen Beschreibung in der Verordnung kommen nach dieser Liste (siehe unten) zwar ein paar Tätigkeitsbereiche hinzu, viele dieser Tätigkeitsbereiche waren aber bereits mit anderen Formulierungen teilweise berücksichtigt oder sie wurden im Rahmen der vom MKFFI veröffentlichten FAQs unter Vorbehalt einbezogen.

Mit einem weiteren Schritt sollen darüber hinaus ab dem 27. April 2020 Kinder von erwerbstätigen Alleinerziehenden in ein Kindertagesbetreuungsangebot aufgenommen werden, wenn eine private Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts – organisiert werden kann. Sobald die entsprechenden rechtlichen Regelungen getroffen sein werden, werden wir Sie auch hierzu informieren.

Sofern Kinder keine Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen, insbesondere, weil für sie das Betretungsverbot gilt, bitten wir die Eltern dringend, ihre Kinder nicht durch Menschen betreuen zu lassen, die nach dem Robert-Koch-Institut als besonders gefährdete Personen gelten, also insbesondere lebensältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen.

Infos des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf www.mags.nrw.de, des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration auf www.mkffi.nrw.de. 

Situation an den Schulen in NRW

Das NRW Schulministerium teilte am Wochenende mit, dass für die Abschlussklassen der Berufskollegs, die Hauptschulklasse 10 und die Schüler kurz vor der mittleren Reife sowie für Abschlussklassen an allen Förderschulen ab Donnerstag 23.4.2020 Schulpflicht besteht, die Abiturienten hingegen freiwillig in den Unterricht gehen können. Schüler mit Vorerkrankungen können auf Wunsch der Eltern zu Hause bleiben. Für sie soll es ein digitales Lernangebot geben.

Ab dem 4. Mai sollen alle Schulen schrittweise wieder geöffnet werden. Begonnen werden soll hier mit den Schülern und Schülerinnen der Jahrgangsstufe 4, um eine Vorbereitung auf den Wechsel auf weiterführende Schulen zu gewährleisten.

Weitere Regelungen

Nach dem Beschluss von Bund und Ländern dürfen Kfz- und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen sowie alle Geschäfte mit einer Ladenfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder öffnen. Es gibt aber bundesweit viele Unterschiede bei Zeit und Raum. In NRW werden Geschäfte, darunter auch Möbelhäuser, schon ab heute, 20. April 2020, geöffnet.

Gastronomie und Hotels bleiben geschlossen bis auf den Lieferservice von Gaststätten.

Für Alten- und Pflegeheime und Kliniken gelten nach wie vor weitgehende Besuchsverbote.

Die Volkshochschule (VHS) Rhein-Sieg setzt den gesamten Kursbetrieb weiterhin bis zum 3. Mai 2020 aus.

Regelungen im Troisdorfer Rathaus

Am 16.04.2020  hat sich auch der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) der Stadt Troisdorf mit den Ergebnissen der vorherigen Ministerpräsidentenkonferenz beschäftigt. Für die Stadt Troisdorf bedeuten die Beschlüsse eine Verlängerung und Aktualisierung der ursprünglich bis zum 19.04.2020 befristeten Coronaschutzverordnung NRW.

Insbesondere bestehen das Kontaktverbot und die Abstandsregelungen von mindestens 1,5 m weiterhin. Das Troisdorfer Rathaus und die Nebenstellen sind für die Bürger*innen auch weiterhin nur

•          nach vorheriger Terminabsprache in begründeten Fällen sowie

•          telefonisch und

•          online erreichbar.

Die Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeiter*innen können Bürger*innen entweder ihren vorhandenen Unterlagen entnehmen, über die Homepage der Stadt Troisdorf recherchieren oder sich von der Telefonzentrale unter Tel. 02241 / 900-0 mit den gewünschten Ansprechpartner*innen verbinden lassen. Eine Maskenpflicht wird es zwar vorerst nicht geben; die Stadt Troisdorf spricht sich aber für eine Nutzung von Schutzmasken (Alltagsmasken) beim Besuch des Rathauses oder anderer städtischer Einrichtungen  aus. Nähere Informationen zur geplanten Wiedereröffnung der Bibliotheken in Sieglar und in der City werden in Kürze bekannt gegeben.

Corona-Hotlines

Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Corona sind auf der städtischen Homepage www.troisdorf.de/corona zu finden. Mit dem Thema „Corona“ zusammenhängende Fragen rund um unsere Stadt beantwortet das Bürgertelefon der Stadt Troisdorf, Tel. 02241/900–900. Fragen per E-Mail bitte an corona@troisdorf.de .

Ferner sind die Hotline des Rhein-Sieg-Kreises, Tel. 02241/13 - 3333, E-Mail coronavirus@rhein-sieg-kreis.de und das Bürgertelefon des Landes NRW, Tel. 0211- 9119-1001, erreichbar.

Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung ab 23. April 2020 
 
Wirtschaftsabteilungen Zugeordnete Tätigkeitsbereiche für eine erforderliche Notfallbetreuung für Kinder 
Abwasserentsorgung · Entsorgung (Abwasserbeseitigung, Müllentsorgung) 
Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen) 
· Energieversorgung einschließlich Tankstellen und Mineralölunternehmen, Logistik sowie die Wartung / Installation von Anlagen / Netzen 
Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren (in Verkaufsräumen) 
· Ernährungswirtschaft und Land-/Vieh-/ Fischereiwirtschaft einschließlich der vollständigen Lieferketten (Landwirte, Erntehelfer, Produktion, Verarbeitung, Handel, Vertrieb) · Lebensmitteleinzelhandel und -großhandel (Verkaufs-, Lager- und Logistikpersonal) · Herstellung und Vertrieb von Hygieneprodukten, Desinfektionsmitteln und Seifen · Drogerien (Verkaufs-, Lager- und Logistikpersonal) 
Energieversorgung 
· Energieversorgung einschließlich Tankstellen und Mineralölunternehmen, Logistik sowie die Wartung / Installation von Anlagen / Netzen 
Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie 
· sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur (insb. Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze) · Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) · Software (systemrelevante Hersteller, Dienstleister) 
Erbringung von Finanzdienstleistungen 
· Banken und Sparkassen (Bargeldversorgung, -logistik, Kreditversorgung der Unternehmen, Geldautomatensysteme) und Steuerberater 
Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin 
· Hochschulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit zuständig für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben und für Forschung und Entwicklung zu der jeweiligen Krisenlage 
Gesundheitswesen · Krankenhäuser und medizinische Fakultäten -Pflegeeinrichtungen · Pflegeheime, Pflegedienste, Betreuungsdienste und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag · Angebote des Servicewohnens sowie betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung · Hospize -Rettungsdienste · Apotheken und Sanitätshäuser · Hebammen, Praxen von Gesundheitsfachberufen, Arztpraxen,  · Zahnarztpraxen, Tierarztpraxen · Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und JugendlichenPsychotherapeuten, Psychosoziale Notfallversorgung · Tätigkeiten von Personen, die zur Stärkung im Gesundheitswesen und im Pflegebereich aktiviert oder reaktiviert werden (z. B. medizinisch technische Assistenten, biologisch technische Assistenten sowie Personen, die sich in der Ausbildung zu diesen Berufsabschlüssen befinden und fortgeschritten sind; Studierende der Biologie, Biochemie, Biophysik, Veterinärmedizin und Chemie ab Bachelor, insbesondere wenn sie 
molekulare Schwerpunkte belegt haben; ebenso von Personen, die eine der genannten Fachrichtungen studiert haben und jetzt wissenschaftlich arbeiten oder andere Berufe ausüben (z.B. in der Pharma- oder Biotechindustrie)  · Stationäre, teilstationäre, ambulante erzieherische Hilfen, Frühe Hilfen, Inobhutnahmeeinrichtungen, Kinderschutzdienste, betreute Wohnformen der Kinder und Jugendhilfe 
Getränkeherstellung · Ernährungswirtschaft und Land-/Vieh-/ Fischereiwirtschaft einschließlich der vollständigen Lieferketten (Landwirte, Erntehelfer, Produktion, Verarbeitung, Handel, Vertrieb) 
Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren 
· Ernährungswirtschaft und Land-/Vieh-/ Fischereiwirtschaft einschließlich der vollständigen Lieferketten (Landwirte, Erntehelfer, Produktion, Verarbeitung, Handel, Vertrieb) 
 
Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren 
· Lebensmitteleinzelhandel und -großhandel (Verkaufs-, Lager- und Logistikpersonal) 
Hausmeisterdienste · Dienstleister für desinfizierende Gebäudereinigung, Wirtschafts-, (hauswirtschaftliche) Versorgungs- und Reinigungspersonal in den systemrelevanten Einrichtungen/ Betrieben/ Organisationen 
Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) 
· Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen 
Herstellung von chemischen Grundstoffen, Düngemitteln und Stickstoffverbindungen, Kunststoffen in Primärformen und synthetischem Kautschuk in Primärformen 
· Rohstoffproduktion (versorgungsrelevante Stoffe, chemische Grundstoffindustrie) 
Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln 
· Ernährungswirtschaft und Land-/Vieh-/ Fischereiwirtschaft einschließlich der vollständigen Lieferketten (Landwirte, Erntehelfer, Produktion, Verarbeitung, Handel, Vertrieb) · Futtermittel(-zusatzstoffe) (Produktion für Nutztierhaltung) 
Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen 
· Pharmazie und Medizin (krisenrelevante Forschung)  · Herstellung, Handel und Vertrieb von Wirkstoffen, Arzneimitteln und Medizinprodukten, Produkten der persönlichen Schutzausrüstung und Biozidprodukten / Desinfektionsmitteln einschließlich der vollständigen Lieferketten, Blut- und Plasmaspendeneinrichtungen 
Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Körperpflegemitteln sowie von Duftstoffen 
- Herstellung, Handel und Vertrieb von Wirkstoffen, Arzneimitteln und Medizinprodukten, Produkten der persönlichen Schutzausrüstung und Biozidprodukten / Desinfektionsmitteln einschließlich der vollständigen Lieferketten, Blut- und Plasmaspendeneinrichtungen 
Herstellung von Textilien · Textilunternehmen (Produktion, Handel und Vertrieb unter Krisengesichtspunkten versorgungsrelevanter Textilien) 
Informationsdienstleistungen · Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) 
Kindergärten und Vorschulen 
· Personal zur Sicherstellung der Notbetreuung in Kitas, Kindertagespflege, Schulen, Horten und Internaten soweit nicht genug Personal ohne betreuungspflichtige Kinder zur Verfügung steht 
Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr 
· Ernährungswirtschaft und Land-/Vieh-/ Fischereiwirtschaft einschließlich der vollständigen Lieferketten (Landwirte, Erntehelfer, Produktion, Verarbeitung, Handel, Vertrieb) · Lebensmitteleinzelhandel und -großhandel (Verkaufs-, Lager- und Logistikpersonal) 
Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen 
· Warentransport und -logistik (aller versorgungsrelevanter und zur Sicherstellung des täglichen Bedarfs notwendiger Güter) · Öffentlicher Personentransport (Bahn, Bus) 
Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten 
· Ernährungswirtschaft und Land-/Forst-/Vieh-/ Fischereiwirtschaft einschließlich der vollständigen Lieferketten (Landwirte, Erntehelfer, Produktion, Verarbeitung, Handel, Vertrieb) 
Luftfahrt 
Luftverkehr (Personen und Frachtverkehr), Flugsicherung und systemrelevante Produktion 
Medien 
insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation 
Öffentliche Verwaltung,  Schule, Verteidigung; Sozialversicherung 
· Landes- und Bundesregierung  · Gesetzgebung/Parlament  · Behörden und Verwaltungen (besonders Gesundheit, Jugendhilfe, Finanzverwaltung) · Polizei  · Feuerwehr · Zollverwaltung · Verfassungsschutz, BND · Justizvollzugs-, Maßregelvollzug und Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen  · Gerichte und Staatsanwaltschaften · Lehr- und Dienstkräfte, die zur Erteilung von Unterricht im Sinne der Coronabetreuungsverordnung oder zur Wahrnehmung erforderlicher Dienstgeschäfte vom Betretungsverbot ausgenommen sind · Bundeswehr (Soldatinnen und Soldaten; Zivilpersonal in der Wehrverwaltung und anderen Bereichen der Bundeswehr) sowie zusätzlich Bundeswehr-Angehörige, die zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und der laufenden Einsätze der Bundeswehr erforderlich sind · Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter (Leistungsverwaltung einschließlich der kommunalen Rechtsträger des SGB II) · Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) · Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) · Sozialversicherungsträger 
Post-, Kurier- und Expressdienste 
· Post, Paketshops 
Private Wach- und Sicherheitsdienste 
· Wach- und Sicherheitsdienst 
Rechtsberatung · Rechtsanwälte und Notare 
Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln 
· Dienstleister für desinfizierende Gebäudereinigung, Wirtschafts-, (hauswirtschaftliche) Versorgungs- und Reinigungspersonal in den systemrelevanten Einrichtungen/ Betrieben/ Organisationen 
Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung 
· Entsorgung (Abwasserbeseitigung, Müllentsorgung) 
Schifffahrt · Frachtverkehr bei Schifffahrt und Binnenschifffahrt 
Sozialwesen (ohne Heime) 
· Asyl- und Flüchtlingswesen · Opferschutzeinrichtungen, öffentliche Hilfeangebote und Notdienste (z.B. auch Hotlines und Gewaltschutz, Frauenhäuser) · Fonds und Stiftungen für Menschen in besonderen Notlagen wie Unterstützungsangebote für schwangere Frauen in Not und Hilfen für Betroffene sexuellen Missbrauchs · Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen · Personal zur Sicherstellung der Notbetreuung in Kitas, Kindertagespflege, Schulen, Horten und Internaten soweit nicht genug Personal ohne betreuungspflichtige Kinder zur Verfügung steht 
Telekommunikation · Telekommunikation (einschl. Netzbetreiber und Ausrüster) 
Veterinärwesen · Veterinärwesen 
Wasserversorgung · Wasserversorgung 
 

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