So funktioniert die Stimmabgabe Bürgermeister-Stichwahl am 27. September Rathaus der Stadt Troisdorf Kölner Straße 176

So funktioniert die Stimmabgabe Bürgermeister-Stichwahl am 27. September

Meldung

22.09.2020: So funktioniert die Stimmabgabe Bürgermeister-Stichwahl am 27. September

Bei der Bürgermeister-Wahl am 13. September hat keiner der Kandidaten die im ersten Wahlgang erforderliche absolute Mehrheit erreicht. Die beiden Bewerber mit den meisten Stimmen müssen sich nun am 27. September einer Stichwahl stellen.

Bei der Bürgermeister-Wahl am 13. September hat keiner der Kandidaten die im ersten Wahlgang erforderliche absolute Mehrheit erreicht. Die beiden Bewerber mit den meisten Stimmen müssen sich nun am 27. September einer Stichwahl stellen. In der Stichwahl bewerben sich Alexander Biber (CDU) und Frank Goossens (SPD) um das Amt des Bürgermeisters in der größten Stadt des Rhein-Sieg-Kreises. Alexander Biber (CDU) hatte im ersten Wahlgang 42,24 Prozent der Stimmen erzielt, auf Frank Goossens (SPD) entfielen 30,35 Prozent der abgegebenen Stimmen. Am 13. September hatten 49,98 Prozent der Troisdorfer*innen von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht.

Wahlberechtigte:

Wahlberechtigt für die Wahl ist, wer am Tag der Hauptwahl (13.09.2020)

  • Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • mindestens seit dem 28.8.2020 im Troisdorfer Stadtgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.                                                                           

In der Stadt Troisdorf werden rund 59.500 Einwohner*innen wahlberechtigt sein.

Wahllokale:

Das Stadtgebiet ist in 23 Wahlbezirke eingeteilt, die bisherigen Wahllokale bleiben bestehen. Abstands-und Hygieneregeln in den Wahllokalen bleiben bestehen.

Wahlbenachrichtigungskarte nicht mehr zur Hand?

Im Wahllokal reicht es aus, die Wahlbenachrichtigung aus dem 1. Wahlgang oder den Ausweis vorzuzeigen.

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