Sprechstunden im Troisdorfer Rathaus: Beauftragte für Behinderte geben Rat Rathaus der Stadt Troisdorf Kölner Straße 176

Sprechstunden im Troisdorfer Rathaus: Beauftragte für Behinderte geben Rat

Meldung

02.02.2016: Sprechstunden im Troisdorfer Rathaus: Beauftragte für Behinderte geben Rat

Die Stadt Troisdorf hat mit Horst Oberhaus und Rolf Wetzel zwei ehrenamtlich tätige Behinderten-Beauftragte, die im Rathaus Sprechstunden anbieten, um Menschen mit Behinderung und Angehörigen Tipps zu geben und ihre Sorgen und Vorschläge entgegen zu nehmen.

Die Sprechstunden der beiden ehrenamtlichen  Behinderten-Beauftragten finden mit Horst Oberhaus in geraden Kalenderwochen montags von 17.30 bis 18.30 Uhr, mit Rolf Wetzel in ungeraden Kalenderwochen montags von 17.30 bis 18.30 Uhr statt. Beide Behindertenbeauftragten sind jeden dritten Mittwoch im Monat von 11 bis 12 Uhr erreichbar, während der Sprechstunden auch unter Tel. 02241/900-521.

Die Verankerung des Grundsatzes in der Verfassung, dass “niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf“, ist ein Auftrag an Staat und Gesellschaft, vorhandene Benachteiligungen abzubauen. Dieses Benachteiligungsverbot ist durch Behindertengleichstellungsgesetze auf Bundes- und Landesebene inzwischen konkretisiert worden.

Auch auf örtlicher Ebene gilt es, die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Zu diesem Zweck hatte der Rat der Stadt Troisdorf in seiner Sitzung am 21. Juni 2005 beschlossen, zwei ehrenamtliche Behinderten-Beauftragte für Troisdorf zu bestellen.

Deren Aufgaben und Befugnisse sind durch eine städtische Satzung festgelegt. Die Tätigkeit ist auf die Dauer der Ratsperiode bis Herbst 2019 befristet. Zu den wesentlichen Aufgaben der Behinderten-Beauftragten gehören:

•          Ansprechpartner für die Belange behinderter Menschen in Troisdorf zu sein,

•          auf die Gleichbehandlung von Menschen mit und ohne Behinderung hinzuwirken,

•          Maßnahmen anzuregen, die darauf gerichtet sind, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung abzubauen oder deren Entstehung entgegen zu wirken,

•          die Stadtverwaltung bei der Umsetzung der Aufgaben, die  sich aus den Behindertengleichstellungsgesetzen und daraus resultierenden weiteren Gesetzesänderungen ergeben, zu beraten und zu unterstützen,

•          hinsichtlich im Stadtgebiet geplanter Maßnahmen auf die behindertengerechten Gestaltung hinzuwirken und entsprechende Stellungnahmen abzugeben.

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