Stadt Troisdorf sucht Schöffen Rathaus der Stadt Troisdorf Kölner Straße 176

Stadt Troisdorf sucht Schöffen

Meldung

28.02.2018: Stadt Troisdorf sucht Schöffen

Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gesucht

In der Stadt Troisdorf sind es 23 Damen und Herren, die am Amtsgericht Siegburg und am Landgericht Bonn als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen sollen. Für das Amt des Jugendschöffen werden 17 Personen benötigt. Der Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichts wählt aus den Bewerbungen die Haupt- und Hilfsschöffen aus.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Troisdorf wohnen und am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Reife des Urteils, geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.

Mehr Menschen- als Rechtskenntnis
„Im Strafrecht muss auf ein Gramm Rechtskenntnis ein Zentner Menschenkenntnis kommen“, betonte der berühmte deutsche Rechtsgelehrte Gustav Radbruch. Schöffen sollten sich in verschiedene soziale Milieus hineindenken und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können.

Der Schöffe muss seine Rolle im Strafverfahren kennen, über seine Rechte und Pflichten informiert sein und sich weiterbilden. Er sollte sich über die Ursachen der Kriminalität und den Sinn und Zweck einer Strafe Gedanken gemacht haben. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen.

Kompetenz und Verantwortung
Die große Verantwortung findet Ihren deutlichen Ausdruck in der Tatsache, dass für jede Verurteilung und jedes Strafmaß eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Gericht erforderlich ist. Gegen beide Schöffen kann in Deutschland niemand verurteilt werden. Jedes Urteil, das gesprochen wird, gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch, haben Schöffen daher mit zu verantworten.

Den Schöffen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen in der Lage sein, sich entsprechend verständlich zu machen, auf den Angeklagten und andere Prozessbeteiligte eingehen zu können und an der Beratung argumentativ teilzunehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit und genügend Zeitbudget abverlangt. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten zudem in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Interessentinnen und Interessenten können sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 30. April 2018 bei Achim Zumbrock im Rechts- und Ausländeramt der Stadt Troisdorf unter Tel. 02241/900-304 bewerben und erhalten ein Anmeldeformular.

Das kann man auch von der Internetseite der Stadt Troisdorf www.troisdorf.de oder von der Seite der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen www.schoeffen.de herunterladen. Interessentinnen und Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung an Jörn Münz-Radtke im Jugendamt der Stadt Troisdorf, Tel. 02241/900-517.

Die Volkshochschule Troisdorf/Niederkassel bietet zudem eine Informationsveranstaltung über das Schöffenamt an. Ein Richter wird über die verantwortungsvolle Aufgabe am Dienstag, 6. März 2018, um 18.30 Uhr in der VHS Kölner Straße 2, 2.OG, Raum 5, Troisdorf-Mitte, informieren. Anmeldungen für den Infoabend nimmt die Volkshochschule unter Tel. 02241/87440 oder auf der Seite http://vhs-tdf-ndk.de entgegen.

mehr