Infos zur Europawahl am 09. Juni 2024 (Infos aus dem Rathaus) Rathaus der Stadt Troisdorf Kölner Straße 176

Infos zur Europawahl am 09. Juni 2024 (Infos aus dem Rathaus)

Meldung

30.04.2024: Infos zur Europawahl am 09. Juni 2024 (Infos aus dem Rathaus)

Am Sonntag, 09. Juni 2024, findet die Wahl zum Europäischen Parlament in Deutschland statt. 

Das städtische Wahlamt befindet sich im Rathaus (Sitzungssaal A), Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf.

Dort kann die Briefwahl natürlich auch direkt vor Ort durchgeführt werden. Dazu muss man sein Ausweisdokument, wie den Personalausweis oder Reisepass oder Identitätsausweis mitbringen, möglichst aber auch die ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung.

Die Öffnungszeiten des Wahlamtes sind:

  • Montag von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr;
  • Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und
  • Freitag von 07.30 bis 12.30 Uhr.

Am Freitag vor der Wahl (07. Juni 2024) ist das Wahlamt sogar von 07.30 bis 18.00 Uhr durchgehend geöffnet. 
Es ist die letzte Möglichkeit für die Beantragung von Briefwahlunterlagen.

Bitte beachten Sie, dass das Rathaus am 29. Mai 2024 geschlossen ist.

Auskunft im Wahlamt

Auskunft über Briefwahl und Wahlberechtigung geben im Wahlamt, Rathaus Troisdorf, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf:

  • Petra Göllner, Tel. 02241/900-311, E-Mail: goellnerp@troisdorf.de, Fax: 02241/900-8311,
  • Kerstin Nerowski, Tel. 02241/900-9225, E-Mail: nerowskik@troisdorf.de, Fax: 02241/900-369225.
  • Monika Frey, Tel. 02241/900-312, E-Mail: freym@troisdorf.de, Fax: 02241/900-8312.

Briefwahl beantragen

Die Briefwahlunterlagen können Wahlberechtigte auf unterschiedlichen Wegen beantragen. Der Wahlberechtigte muss den schriftlichen Antrag persönlich unterschreiben und folgendes angeben/ausfüllen:

  • Namen,
  • Vornamen,
  • Geburtsdatum (Pflichtangabe),
  • vollständige Anschrift in Troisdorf,
  • evtl. zusätzlich die Anschrift, an die die Briefwahlunterlagen gesendet werden sollen (z. B. Urlaubsanschrift) und 
  • evtl. Bevollmächtigten angeben sowie die vorgedruckte Vollmacht ausfüllen.

  Längstens bis zum 07. Juni 2024, 18:00 Uhr, besteht die Möglichkeit wie folgt Briefwahlunterlagen zu beantragen:  

  • Online unter Verwendung des Online-Briefwahlantrages 
  • Per E-Mail an: wahlen@troisdorf.de 
  • Mit dem QR-Code auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigungskarte (Beantragung bis zum 05. Juni 2024, 12.00 Uhr, möglich)
  • Schriftlich (formlos) mittels eines frankierten Postbriefes (Unterschrift und Angabe des Geburtsdatums nicht vergessen)
  • unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte (Unterschrift und Angabe des Geburtsdatums nicht vergessen)
  • Per Fax: 02241/900-8311 oder 02241/900-369225 (Unterschrift und Angabe des Geburtsdatums nicht vergessen)

Egal auf welchem Weg Sie die Briefwahlunterlagen beantragen, vergessen Sie bitte nicht - bei nicht digitalisierter Beantragung - Ihre Unterschrift und die Angabe Ihres Geburtsdatums!   

Die Postanschrift lautet:

  • Stadt Troisdorf Wahlamt
  • Kölner Straße 176
  •  53840 Troisdorf 

Bei Postversand des Antrages auf Briefwahlunterlagen an die Stadt Troisdorf, auch unter Verwendung der Wahlbenachrichtigungskarte, denken Sie bitte daran, dass Sie diesen in einem frankierten Umschlag (Briefentgelt) absenden. 

Eine telefonische Beantragung ist allerdings ausgeschlossen. Nach dem geltenden Wahlrecht dürfen im Interesse aller Wahlberechtigten zur Vermeidung von Wahl-missbrauch telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden. Die Mitarbeiter*innen und Mitarbeiter des Wahlbüros bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Vollmacht für andere Wähler 

Wer den Antrag für eine andere Person stellt oder Briefwahlunterlagen abholt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.   Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer beglaubigten Abschrift zum Nachweis der Berechtigung zur Antragstellung nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die entsprechende Vollmacht ist auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Das gilt auch für Ehepartner!

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zum Empfang der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Das gilt auch für Ehepartner!   Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Das hat sie der Behörde vor Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern und sie muss sich ausweisen können. Die entsprechende Vollmacht ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt.   

Briefwahl

In Troisdorf werden bei der Europawahl 2024 zum ersten Mal Kombiwahlscheine für die Briefwahl verwendet. Der Wahlschein ist mit dem roten Wahlbriefumschlag, der an das Wahlamt zurückgesendet wird, durch eine Perforationslinie verbunden. Der Wahlschein muss, entlang der perforierten Linie, vom roten Wahlbriefumschlag abgetrennt werden und die „Versicherung an Eides statt“ (auf der Rückseite des Wahlscheines) mit Datumsangabe unterschrieben in den roten Wahlbriefumschlag eingelegt werden. Ohne Unterschrift der Versicherung an Eides statt ist Ihre Stimmabgabe ungültig. Des Weiteren muss der verschlossene weiße Stimmzettelumschlag mit dem Stimmzettel ebenfalls in den roten Wahlbriefumschlag eingelegt werden und der verschlossene rote Wahlbriefumschlag zurück an das Wahlamt gesendet werden. Innerhalb Deutschlands ist die Rücksendung des roten Wahlbriefumschlages portofrei.

Ein Merkblatt bzw. Wegweiser für die Briefwahl zum Nachlesen ist den Briefwahlunterlagen beigefügt.

Wahlbenachrichtigungskarten

Die Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl werden in der Stadt Troisdorf bis spätestens 19. Mai 2024 an die im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten verschickt. Falls Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben sollten, setzen Sie sich bitte schnellstmöglich mit Petra Göllner, Tel. 900-311, oder Kerstin Nerowski, Tel. 900-9225, in Verbindung, damit Ihre Wahlberechtigung geprüft werden kann.

Wahlberechtigung

Auch bei allen anderen Fragen rund um die Wahlberechtigung zur Europawahl können Sie sich gerne mit Petra Göllner, Tel. 900-311, goellnerp@troisdorf.de, oder Kerstin Nerowski, Tel. 900-9225, nerowskik@troisdorf.de, in Verbindung setzen. 

Nichtdeutsche Unionsbürger können auch unter bestimmten Voraussetzungen an der Europawahl in Deutschland teilnehmen. Bitte setzen Sie sich bei Fragen schnellstmöglich mit Petra Göllner, Tel. 900-311, oder Kerstin Nerowski, Tel. 900-9225, in Verbindung, da es für die Beantragung eine Ausschlussfrist gibt, die am 19. Mai 2024 endet.

Wahlhelfertätigkeit in einem Wahllokal oder Briefwahllokal

Bei Fragen über die Wahlhelfertätigkeit in einem Wahllokal anlässlich der Europawahl können Sie sich gerne mit Christian Blum, Tel. 900-9224, blumc@troisdorf.de oder Monika Frey, Tel. 900-312, freym@troisdorf.de oder Björn Hoppstein, Tel. 900-9226, hoppsteinb@troisdorf.de in Verbindung setzen.

(Stand 30.4.2024)

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