Inklusion im Breitensport: Förderpreis 2024 in Höhe von 1.000,- € Rathaus der Stadt Troisdorf Kölner Straße 176

Inklusion im Breitensport: Förderpreis 2024 in Höhe von 1.000,- €

Meldung

10.02.2024: Inklusion im Breitensport: Förderpreis 2024 in Höhe von 1.000,- €

Der Inklusionsbeirat der Stadt Troisdorf lobt jährlich einen Förderpreis in Höhe von 1.000,-€ für Inklusion im Breitensport aus.

Hierbei sollen Initiativen, Projekte und Angebote als gute Praxisbeispiele gewürdigt werden, die eine selbstbestimmte Teilhabe am Sport für Menschen mit Behinderungen eröffnen und den Prozess der Inklusion im Sport aktiv vorantreiben.

Wenn Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam Sport treiben können, ist das ein gelungenes Beispiel für Inklusion, das uns alle vereint.

Der Förderpreis 2024 der Stadt Troisdorf steht allen Einwohner*innen und Unternehmen mit Sitz in Troisdorf offen. Bewerbungen und Vorschläge können bis zum 1. März 2024 direkt an den Bürgermeister der Stadt Troisdorf oder alternativ per Post oder E-Mail an das Amt für Soziales, Wohnen und Integration gesendet werden.

Die Kontaktdaten lauten: Amt für Soziales, Wohnen und Integration, Kölner Str. 176, 53840 Troisdorf, E-Mail: kraemerf@troisdorf.de.

Die Richtlinien über die Vergabe des Förderpreises für Inklusion im Breitensport 2024 finden Sie im Folgenden, oder weiter unten und als Download. Sie sind auch über die Homepage der Stadt Troisdorf unter dem Stichwort Inklusionsbeirat oder direkt über www.troisdorf.de/inklusionsbeirat abrufbar. Hier können Sie sich auch über die weiteren Aktivitäten und Ziele des Inklusionsbeirates informieren.

Richtlinien über die Vergabe eines Förderpreises für Inklusion im Breitensport

Stand 7.2.2024

  1. Der Inklusionsbeirat der Stadt Troisdorf vergibt ab dem Jahr 2023 jährlich einen mit insgesamt 1.000 € dotierten Förderpreis für Inklusion im Breitensport.
  2. Hierzu kann jede natürliche oder juristische Person, die ihren Wohnsitz bzw. Sitz in Troisdorf hat bis zum 30.06. eines jeden Jahres Vorschläge an den Bürgermeister der Stadt Troisdorf einreichen. Vorgeschlagen werden kann ebenfalls jede natürliche oder juristische Person, die ihren Wohnsitz bzw. Sitz in Troisdorf hat.
  3. Der Förderpreis Inklusion im Breitensport kann jährlich an bis zu drei Personen oder Gruppen unter Aufteilung des Betrages von 1.000 € vergeben werden.
  4. Die Vorgeschlagenen müssen ihr Engagement ehrenamtlich im Bereich Inklusion wie folgt ausüben: Es sollten Initiativen, Projekte und Angebote als gute Praxisbeispiele gewürdigt werden, die eine selbstbestimmte Teilhabe am Sport für Menschen mit Behinderungen eröffnen und den Prozess der Inklusion im Sport aktiv vorantreiben.
  5. Die Förderung gleicher Inhalte für mehrere Preisträger und Preisträgerinnen in aufeinanderfolgenden Jahren sowie die Förderung derselben Preisträger und Preisträgerinnen in aufeinanderfolgenden Jahren ist nicht zulässig.
  6. Über die Auswahl der Preisträger entscheidet der Inklusionsbeirat. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus dem Bürgermeister oder einer/einem von ihm benannten Vertreter/in, der/des Leiterin/Leiters des Amtes für Soziales, Wohnen und Integration, der/des Vorsitzenden des Inklusionsbeirates, den Behindertenbeauftragten sowie der/des Vorsitzenden des Stadtsportverbandes Troisdorf bereitet die Entscheidung vor.
  7. Neben der Vergabe des Geldpreises wird als Zeichen der Anerkennung eine gerahmte Urkunde ausgehändigt, die gemeinsam vom Bürgermeister und von der/dem Vorsitzenden des Inklusionsbeirates unterzeichnet wird.
  8. Die Preisverleihung erfolgt regelmäßig im vierten Quartal eines jeden Jahres in repräsentativem Rahmen.
  9. Die Richtlinien können auf Antrag durch den Inklusionsbeirat geändert oder ergänzt werden. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen einer Beschlussfassung durch den Inklusionsbeirat mit einfacher Mehrheit.
  10. Die Richtlinien treten am Tag nach der Beschlussfassung durch den Inklusionsbeirat in Kraft.

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