
Wohngeldgesetz: „MobilPass“ und „Deutschlandticket sozial“ nun auch bei Wohngeldbezug
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Meldung
12.04.2024: Wohngeldgesetz: „MobilPass“ und „Deutschlandticket sozial“ nun auch bei Wohngeldbezug
Der MobilPass wird regelmäßig jeweils für die Dauer der Wohngeldbewilligung bis zum Ende eines Monats, jedoch für maximal 12 Monate ausgestellt.
Seit dem 01. Januar 2024 sind auch Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz in Troisdorf berechtigt, den sogenannten MobilPass für den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) zu erhalten, mit dem neben den vergünstigten 4er und Monatstickets auch das „Deutschlandticket sozial“ im Abonnement statt für 49 € für monatlich 39 € erworben werden kann.
Nähere Angaben zu den „MobilPass-Tickets“ und dem „Deutschlandticket und Deutschlandticket sozial“ hat der VRS auf seiner Homepage veröffentlicht unter
https://www.vrs.de/tickets/ticketuebersicht/ticket/mobilpasstickets
https://www.vrs.de/tickets/deutschlandticket/fragen-und-antworten-zum-deutschlandticket
Der MobilPass wird regelmäßig jeweils für die Dauer der Wohngeldbewilligung bis zum Ende eines Monats, jedoch für maximal 12 Monate ausgestellt.
Die Ausstellung des MobilPasses kann schriftlich bei der Wohngeldstelle unter wohngeldstelle@troisdorf.de beantragt werden. Hierbei sollten alle Personen aus dem Haushaltsverband benannt werden, für die die Ausstellung beantragt wird.
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