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Sieger & Sieger informiert zum Baurecht

Meldung

17.07.2018: Sieger & Sieger informiert zum Baurecht

Bautipp: Baubeschreibung muss konkret sein!

Das seit Jahresbeginn geltende Baurecht schreibt vor, dass Bauherren eine Baubeschreibung bekommen, bevor sie einen Verbraucherbauantrag abschließen. Darin sind alle Leistungen beschrieben, die der Bauherr für den vereinbarten Preis erhält. Doch nicht immer sind diese konkret genug, teilt der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) aktuell mit. Immer wieder enthalten Baubeschreibungen unter anderem Unwägbarkeiten, die zu Mehrkosten führen können. Beispielsweise sind die Bodenverhältnisse vor Beginn des Bauprojekts nicht immer bekannt, doch die Kosten können erheblich variieren. Allein die Kosten für Gründung und Ausführung des Kellers sind unmittelbar von der Beschaffenheit des Baugrunds abhängig.
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Baubeschreibung so konkret wie möglich zu gestalten. Detaillierte Angaben zu Konstruktion und Dimensionen des Hauses, den verwendeten Materialien sowie der Ausstattung sind für einen reibungslosen Ablauf entscheidend. Ein unabhängiger Sachverständiger kann zudem helfen, dass wichtige Details nicht übersehen und Leistungen eingehalten werden.

Quelle: VPB

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