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13.03.2019: Sieger & Sieger informiert

Urteil: Hausflur darf nicht als Abstellfläche genutzt werden

Schuhregal, Kartons oder alte Flaschen: Viele Mieter betrachten den Hausflur oft als verlängerten Arm ihrer Wohnung. Vermieter sehen dieses Verhalten in der Regel gar nicht gern. In einem Fall aus Köln endete die Sache sogar vor dem Landgericht. Doch was war geschehen? Ein Mieter stellte über einen längeren Zeitraum hinweg immer wieder private Gegenstände in den Hausflur. Obwohl die Vermieterin den Mieter mehrmals schriftlich aufforderte, dies zu unterlassen, änderte dieser sein Verhalten nicht und stellte weiterhin alte Flaschen, Kartons und andere Gegenstände im Hausflur ab, da er glaubte, dass er dazu berechtigt sei. Daraufhin kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis. Dagegen klagte der Mieter vor Gericht.

Die zuständigen Richter am Landgericht Köln bestätigten die Kündigung (AZ 10 S 99/16). Nach Ansicht der Juristen habe der Mieter durch sein vertragswidriges Verhalten den Hausfrieden über einen längeren Zeitraum gestört. Zudem habe er – laut Mietvertrag – keine Berechtigung gehabt, Gegenstände in den Hausflur zu stellen. Da der Mieter dies auch nach mehrmaligen schriftlichen Aufforderungen nicht unterlies, sei die Kündigung rechtens.

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