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06.06.2019: Sieger & Sieger informiert

Erhöhung des Wohngeldes zum 01.01.2020

Aufgrund der stetig steigenden Mietpreise sind viele Mieter und Eigentümer nicht mehr in der Lage, mit ihrem Einkommen für die Wohnkosten aufzukommen. Geringverdiener haben deshalb die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu ihrem Einkommen, Wohngeld oder Lastenzuschuss zu beantragen. Empfängt man staatliche Hilfen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, kann Wohngeld nicht bezogen werden.
Das Bundeskabinett hat im Mai 2019 beschlossen, das zuletzt 2016 angepasste Wohngeld zum 01. Januar 2020 zu erhöhen. Nach Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) sollen etwa 660.000 Haushalte ab 2020 von der Erhöhung des Wohngeldes profitieren. Der durchschnittliche staatliche Mietzuschuss soll bei einem Zwei-Personen-Haushalt von 145 Euro auf 190 Euro angehoben werden, dies entspricht einem Anstieg von etwa 30%. Gleichzeitig werden die Einkommensgrenzen beim Wohngeld erweitert, sodass insgesamt mehr Bürger und Bürgerinnen Anspruch auf Wohngeld- oder Lastenzuschuss haben.

Weitere Erhöhungen sollen künftig alle zwei Jahre per Verordnung stattfinden und an die Entwicklung von Mieten und Einkommen angepasst werden. Verbände begrüßen den Beschluss des Bundeskabinetts, jedoch sehen sie mit der Erhöhung des Wohngeldes nicht die alleinige Lösung für die steigenden Preise auf dem Immobilienmarkt.

Quelle: Wohngeld.org

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