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Meldung

26.07.2018: Sieger & Sieger informiert

In Neubauten ist die Anbringung von Rauchwarnmeldern bereits seit Jahren vorgeschrieben.

2018 sind nun ebenfalls Besitzer von Altbauten in nahezu allen Bundesländern dazu verpflichtet, ihre Wohnräume mit den Frühwarnsystemen zu versehen. Auch in Mietwohnungen müssen Vermieter dafür sorgen, dass alle Wohn- und Schlafzimmer sowie Flure und Rettungswege mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sind.

Experten gehen sogar noch einen Schritt weiter und raten, mit ein paar Ausnahmen alle Räume mit den lebensrettenden Brandmeldern auszustatten. Denn nur wer Brände frühzeitig erkennt, kann schnell reagieren und Gegenmaßnahmen ergreifen. In der Küche sowie in Räumen, in denen Dämpfe regelmäßig Fehlalarme auslösen könnten, müssten dagegen keine Warnmelder montiert werden.

Zu ihrer eigenen Sicherheit sollten Bauherren und Käufer von Altbauten daher fehlende Rauchwarnmelder schnell nachrüsten.
Quelle: VPB

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