Zählerstände von PV-Anlagen müssen für Einspeisevergütung gemeldet werden Stadtwerke Troisdorf GmbH Poststraße 105

Zählerstände von PV-Anlagen müssen für Einspeisevergütung gemeldet werden

Meldung

12.12.2023: Zählerstände von PV-Anlagen müssen für Einspeisevergütung gemeldet werden

Die Stadtwerke Troisdorf weisen alle Besitzer von Photovoltaikanlagen darauf hin, dass die kalenderjährliche Abrechnung für das Jahr 2023 ansteht. 

Im Unterschied zum letzten Jahr, in dem Ableser im Auftrag der Stadtwerke unterwegs waren, sind die Kunden in diesem Jahr dazu aufgerufen, die Ablesung selbst vorzunehmen. Alle betroffenen Kunden werden auch durch eine separate Ableseaufforderung per Schreiben beziehungsweise E-Mail darüber informiert, dass es keine Hausbesuche geben wird. 

Melden und Einspeisevergütung sichern

Um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten, ist es notwendig, dass die Zählerstände der Photovoltaikanlagen bis spätestens 14. Januar 2024 gemeldet werden. Rund um die Uhr können diese ganz einfach und bequem ab dem 18. Dezember 2023 online unter kundenportal.stadtwerke-troisdorf.de registriert werden. Für Kunden, die ihren Zählerstand nicht fristgerecht mitteilen, können die Stadtwerke keine Abrechnung erstellen. Dies bedeutet, dass ohne die korrekte Meldung der Zählerstände künftig auch keine Auszahlung der Einspeisevergütung möglich sein wird.

Diese Ableserunde betrifft ausschließlich die Stromzähler von Photovoltaikanlagen und bezieht keinerlei andere Zähler ein. Für eventuelle Rückfragen steht das Team der Stadtwerke Troisdorf gerne per E-Mail unter zaehlerstaende-pv@stadtwerke-troisdorf.de zur Verfügung.

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