21.10.2020
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RATHAUS
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Rathaus Troisdorf
Der Rhein-Sieg-Kreis hat durch eine Allgemeinverfügung offiziell die Gefährdungsstufen 2 festgestellt. „Im Gegensatz zur gestrigen Feststellung der Gefährdungsstufe 1 betreffen die weitergehenden Einschränkungen nur die Städte und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis, die aktuell hohe Infektionswerte haben und bei denen sich das Ausbruchsgeschehen nicht klar abgrenzen lässt“, erklärt Svenja Udelhoven, Kreisdirektorin des Rhein-Sieg-Kreises.