Auf Abstand, Hygiene und Schutzmasken achten: Aktuelle Allgemeinverfügung für Troisdorf
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Meldung
12.01.2021: Auf Abstand, Hygiene und Schutzmasken achten: Aktuelle Allgemeinverfügung für Troisdorf
Mit einer Allgemeinverfügung gemäß der aktuellen NRW-Regelungen gilt bis einschließlich 31. Januar 2021 weiterhin die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Maske in der Troisdorfer Fußgängerzone.
Mit einer Allgemeinverfügung ab 13. Januar 2021 gemäß der aktuellen NRW-Regelungen gilt bis einschließlich 31. Januar 2021 weiterhin die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Maske in der Troisdorfer Fußgängerzone.
Die Verfügung findet man hier als pdf in der Anlage und unter den öffentlichen Bekanntmachungen hier auf der Webseite.
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