Corona-Virus erfordert weitere Maßnahmen – Übergangsregelung für Montag und Dienstag Rathaus der Stadt Troisdorf Kölner Straße 176

Corona-Virus erfordert weitere Maßnahmen – Übergangsregelung für Montag und Dienstag

Meldung

14.03.2020: Corona-Virus erfordert weitere Maßnahmen – Übergangsregelung für Montag und Dienstag

Das Land NRW hat eine Weisung erlassen, wonach ab Montag, 16. März 2020, die Schulpflicht aufgehoben ist, ab 18. März 2020 die Schulen schließen und wonach ebenfalls ab dem 16. März 2020 ein Betretungsverbot für Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen gilt. Darin wird geregelt sein, dass für Kinder von Eltern, die in kritischen Infrastrukturen arbeiten und kein anderweitiges Betreuungsangebot organisieren können, eine Notbetreuung angeboten werden soll.

Das Land NRW hat eine Weisung erlassen, wonach ab Montag, 16. März 2020, die Schulpflicht aufgehoben ist, ab 18. März 2020 die Schulen schließen und wonach ebenfalls ab dem 16. März 2020 ein Betretungsverbot für Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen gilt. Darin wird geregelt sein, dass für Kinder von Eltern, die in kritischen Infrastrukturen arbeiten und kein anderweitiges Betreuungsangebot organisieren können, eine Notbetreuung angeboten werden soll.

Am Montag und Dienstag, 16. und 17. März 2020, werden noch alle städtischen Troisdorfer Schulen, Kindertagesstätten und die Kindertagespflege geöffnet sein. Die Stadt appelliert jedoch an die Eltern, ihre Kinder auch schon an diesen beiden Tagen nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen. Ab Mittwoch, 18. März 2020, werden in den Schulen und Kindertagesstätten ausschließlich Kinder betreut, deren Eltern in einem Bereich arbeiten, der gemäß Erlass als „kritische Infrastruktur“ gilt. Von einer Betreuung durch die Großeltern rät das Gesundheitsamt dringend ab, da ältere Menschen zur vulnerablen (im Sinne von verwundbar, verletzlich) Zielgruppe gehören, die ganz besonders vor einer Infektion mit dem Corona-Virus geschützt werden muss.

Ausnahmeregelung „kritische Infrastruktur“

 Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere alle Einrichtungen, die der

  • Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung, Pflege und Behindertenhilfe
  • Öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz)
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung)
  • Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung

dienen.

Die Unentbehrlichkeit ist der betreffenden Einrichtung gegenüber durch eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten nachzuweisen.

Kontakte zur Klärung von Notbetreuungsbedarf:

Kindertagespflege:
E-Mail: EmontsN@troisdorf.de , AlefelderJ@troisdorf.de oder LemoineD@Troisdorf.de 

Kinderstätten:
E-Mail: QuabeckM@troisdorf.de , AlefelderJ@troisdorf.de oder StreeckS@troisdorf.de

Trogata:
E-Mail: QuabeckM@troisdorf.de oder NoeckelS@Troisdorf.de

Grundsätzlich werden die Eltern gebeten, Ausnahmen mit ihrer Einrichtungsleitung bzw. Tagespflegekontaktperson zu klären. Bitte wenden Sie sich nur bei Unklarheiten vor Ort an die Fachberatungen.

Die städtischen Fördergruppen als Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung bleiben geöffnet.

Die Bibliotheken in Troisdorf und Sieglar, die städtische Musikschule und das Jugendzentrum TK3 sind ab Montag geschlossen. Weitere Schließungen von Einrichtungen und Ausfälle von Veranstaltungen werden zeitnah bekannt gegeben.

Ebenso werden eingehende Fragen aus der Bevölkerung zu Schließungen und damit verbundenen Einschränkungen baldmöglichst beantwortet.

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