
NRW Landtagswahl am 14. Mai 2017: Städtisches Wahlamt ab 18. April geöffnet
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Meldung
12.04.2017: NRW Landtagswahl am 14. Mai 2017: Städtisches Wahlamt ab 18. April geöffnet
Am Sonntag, 14. Mai 2017, ist Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen. Dazu wird das Wahlamt der Stadt Troisdorf ab Dienstag, 18. April 2017, geöffnet. Es befindet sich im Rathaus Kölner Straße 176, Troisdorf-Mitte, Sitzungssaal A (EG, Foyer rechts). Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Ausgabe von Briefwahlunterlagen zur Landtagswahl.
Am Sonntag, 14. Mai 2017, ist Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen. Dazu wird das Wahlamt der Stadt Troisdorf ab Dienstag, 18. April 2017, geöffnet. Es befindet sich im Rathaus Kölner Straße 176, Troisdorf-Mitte, Sitzungssaal A (EG). Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Ausgabe von Briefwahlunterlagen zur Landtagswahl.
Die Öffnungszeiten sind Montag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr; Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16 Uhr und Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr. Am Freitag vor der Wahl am 12. Mai 2017 ist das Wahlbüro von 7.30 bis 18 Uhr geöffnet. Es ist die letzte Möglichkeit für die Beantragung von Briefwahlunterlagen.
Mitarbeiterinnen geben Auskunft
Auskunft über Briefwahl, Wahlberechtigung usw. geben im Saal A im Erdgeschoss rechts Petra Göllner, Tel. 02241/900-363, E-Mail: GoellnerP@Troisdorf.de, Fax: 02241/900-8311, und Iris Kern, Tel. 02241/900-360, E-Mail: KernI@Troisdorf.de, Fax: 02241/900-8360.
Auskunft über die interessante Wahlhelfertätigkeit in einem der 48 Troisdorfer Wahllokale gibt Guido Reichwald unter Tel. 02241/900-312, E-Mail: ReichwaldG@Troisdorf.de, Fax: 02241/900-8312, Rathaus Zimmer E 18 (EG rechts).
Unterschrift ist notwendig
Briefwahlunterlagen können, mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder formlos, schriftlich oder per Fax beantragt werden. Der Antrag muss vom Wahlberechtigten persönlich unterschrieben werden, daher die Unterschrift nicht vergessen!
Außerdem ist auch die Beantragung online per E-Mail mit dem Antragsformular über die Troisdorfer Homepage www.troisdorf.de möglich. Eine telefonische Beantragung ist ausgeschlossen. Natürlich kann man auch im Wahlamt wählen. Dazu muss man mindestens den Personalausweis mitbringen, möglichst aber auch die Wahlbenachrichtigung.
Vollmacht für einen anderen Wähler
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (keine Generalvollmacht bzw. keine Betreuungsurkunde) nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Das gilt auch für Ehepartner!
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zum Empfang der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (keine Generalvollmacht bzw. keine Betreuungsurkunde) nachgewiesen wird - dies gilt auch für Ehepartner - und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Das hat sie der Behörde vor Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtige Person auszuweisen. Die entsprechende Vollmacht ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt.
Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Stadt Troisdorf bis spätestens 23. April 2017 an die im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten für die Landtagswahl NRW verschickt. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhält, muss sich mit Petra Göllner, Tel. 900-363, oder Iris Kern, Tel. 900-360, in Verbindung setzen.
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