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Kita-Beiträge in Troisdorf

Meldung

19.10.2026: Kita-Beiträge in Troisdorf

Was sich ändern soll – und warum:

Neue Betreuungszeiten, eine angespannte Haushaltslage und die Frage der Beitragsfreiheit: Die Stadt plant eine Überarbeitung ihrer Elternbeitragssatzung zum 1. August 2027.

 

Die Betreuung von Kindern kostet Geld. Einen kleinen Teil davon zahlen die Eltern, den weitaus größeren Teil finanzieren öffentliche Mittel. Angesichts der angespannten Haushaltslage muss die Stadt Troisdorf prüfen, wie sich die Kosten dauerhaft finanzieren lassen. Deshalb hat die Verwaltung eine Überarbeitung der Elternbeitragssatzung vorgeschlagen.

 

Dabei geht es nicht nur um die Höhe einzelner Beiträge. Auch neue gesetzliche Rahmenbedingungen und Veränderungen bei den Betreuungsangeboten machen Anpassungen erforderlich.

 

Warum muss die Stadt handeln?

 

Troisdorf steht vor großen finanziellen Herausforderungen. Damit der Haushalt langfristig tragfähig bleibt, müssen Ausgaben überprüft und Möglichkeiten einer besseren Kostendeckung berücksichtigt werden. Die geplante Anpassung der Elternbeiträge soll dazu jährlich rund 1,2 Millionen Euro zusätzlich beitragen.

 

Nach den Angaben der Stadt werden derzeit rund fünf Prozent der Kosten der Kindertageseinrichtungen durch Elternbeiträge gedeckt. Der überwiegende Teil wird somit aus öffentlichen Mitteln finanziert. Klar ist für die Stadt Troisdorf: Die Kinderbetreuung bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe, die zu einem großen Teil von der Allgemeinheit getragen wird. Wer Kinder großzieht, leistet einen wertvollen Beitrag für die gesamte Gesellschaft.

 

Die leichte Erhöhung der Kostendeckung über Elternbeiträge soll helfen, beides zu sichern: die Finanzierung der Kinderbetreuung und die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt.

 

Was soll sich konkret ändern?

 

Zum 1. August 2027 sind im Verwaltungsvorschlag im Wesentlichen vier Änderungen vorgesehen:

 

1. Neue Betreuungszeiten

 

Bisher gibt es bei den Kita-Angeboten grundsätzlich Betreuungszeiten von 25, 35 oder 45 Stunden pro Woche. Künftig sollen 30, 35, 40 und 45 Stunden angeboten werden. Die 25-Stunden-Stufe entfällt. Die Beitragstabelle muss deshalb an die neue Betreuungsstruktur angepasst werden.

 

2. Beitragsfreiheit: Was gesetzlich gilt und was Troisdorf zusätzlich ermöglicht

 

In Nordrhein-Westfalen sind die beiden letzten Kindergartenjahre vor der Einschulung gesetzlich beitragsfrei. Troisdorf geht bislang darüber hinaus: Die Stadt gewährt die Beitragsfreiheit bereits ab dem Kindergartenjahr, in dem ein Kind bis zum 30. September drei Jahre alt wird. Damit ist auch das drittletzte Kita-Jahr beitragsfrei – eine zusätzliche freiwillige Leistung der Stadt.

 

Nach dem Vorschlag der Verwaltung soll diese zusätzliche Vergünstigung künftig entfallen, weil leider das Geld dafür fehlt. Die Beitragsfreiheit würde dann weiterhin für die beiden letzten Kindergartenjahre vor der Einschulung gelten. Für das drittletzte Kita-Jahr könnten dagegen wieder Elternbeiträge erhoben werden.

 

3. Zehn Euro mehr bei 45 Wochenstunden

 

Für die Betreuung über 45 Stunden pro Woche sieht der Vorschlag eine Erhöhung um zehn Euro je Einkommensstufe vor. Die neuen Beitragsstufen für 30 und 40 Wochenstunden werden grundsätzlich zwischen den bisherigen Stufen hergeleitet. Die Einkommensgrenzen bleiben im Wesentlichen unverändert.

 

4. Entlastung für Geschwisterkinder

 

Wer mehrere Kinder gleichzeitig in beitragspflichtigen Betreuungsangeboten hat, soll künftig grundsätzlich nur für ein Kind Elternbeiträge zahlen. Für das zweite und jedes weitere Kind ist Beitragsfreiheit vorgesehen. Auch die Beitragserhebung bei getrenntlebenden Eltern im Wechselmodell soll ausdrücklich geregelt werden.

 

Was bedeutet das für Familien?

 

Wie hoch ein Elternbeitrag ausfällt, hängt weiterhin vom maßgeblichen Einkommen und vom Umfang der Betreuung ab. In den vorgesehenen Tabellen bleibt die niedrigste Einkommensstufe bis 37.000 Euro Jahreseinkommen beitragsfrei. Auch bestimmte Familien, die Sozialleistungen beziehen, sollen weiterhin keine Elternbeiträge zahlen.

 

Die tatsächliche Mehrbelastung hängt deshalb vom Einzelfall ab. Nicht jede Familie ist gleichermaßen betroffen.

 

Wie geht es weiter?

 

Die neue Elternbeitragssatzung wurde im Jugendhilfeausschuss und im Stadtrat beraten. Eine abschließende Entscheidung im Stadtrat steht noch aus. Die Änderungen sollen nach dem Vorschlag der Verwaltung am 1. August 2027 in Kraft treten.

Grafik Kita-Beiträge

 

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