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02.10.2018: Sieger & Sieger informiert zur Finanzierung

Baukindergeld: Förderung kann nun beantragt werden

Seit Mitte September sind alle notwendigen Formalitäten zum neuen Baukindergeld erledigt. Ab sofort können Familien und Alleinstehende mit Kindern die neuen Zuschüsse bei der KfW beantragen – rückwirkend zum 1. Januar 2018. Pro Kind erhalten die Antragssteller für die „Bildung von Wohneigentum“ 1.200 Euro jährlich über einen Zeitraum von 10 Jahren. Vor dem Hintergrund gestiegener Immobilienpreise soll das Baukindergeld eine wichtige Finanzierungshilfe auf dem Weg in die eigenen vier Wände darstellen.
Dass die neue Förderung wirkt, hat das Berliner Forschungsinstitut empirica mit aktuellen Zahlen bestätigt: Etwa 58.000 Haushalte können sich durch das Baukindergeld ein eigenes Heim leisten. Was fehlt, sind jedoch die Anreize für junge Menschen und Familien, denen meist das Eigenkapital für einen Immobilienerwerb fehlt. Hier ist die Bundesregierung gefordert, die Erwerbsnebenkosten zu senken und die finanziellen Hürden kurzfristig abzubauen.

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